Grün- und Gestaltungssatzung
Rote Karte für Steingärten und Schottergärten: Lebendiges Grün beugt auch Hitzeinseln und Hochwasser vor
Mit der Grün- und Gestaltungssatzung hat die Stadt Langenfeld 2023 einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der klimaökologischen Situation geleistet. Denn als bauordnungsrechtliches Instrument, das indirekt auch auf eine Reduzierung der versiegelten Flächen sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden zielt, trägt die Grün- und Gestaltungssatzung dazu bei, dass mit einer stärkeren Begrünung des verdichteten Stadtraums den Auswirkungen des Klimawandels begegnet werden kann.
Insbesondere entfaltet die Satzung ihre Bedeutung im Bereich des Hochwasserschutzes durch Rückhalt der lokalen Niederschläge auf Gebäuden und Freiflächen. Mit der Entsiegelung von Flächen kann das Niederschlagswasser vermehrt versickern, wodurch das Grundwasser angereichert wird. Durch die Verdichtung der Städte bilden sich zunehmend urbane Hitzeinseln insbesondere in den Stadtzentren und Gewerbegebieten. Die Satzung ist also alles andere als eine kosmetische Maßnahme gegen unschöne Steingärten, sondern hat eine klar auf den Hochwasser-, den Hitze- und den Klimaschutz definierte Intention. Um die Schottervorgärten und ähnliche versiegelte Flächen in Langenfeld zu vermeiden, werden Verstöße gegen die Satzung, die sich eindeutig an der Landesbauordnung orientiert, auch in unserer Stadt als Ordnungswidrigkeit geahndet.
„Es ist unsere Zukunft und unser Klima, in diesem Fall auch schon heute ganz deutlich vor Ort spürbar, wenn ich den Hitze- und den Hochwasserschutz in den Fokus nehme“, unterstreicht Bürgermeister Frank Schneider die Bedeutung der Satzung, die mit Nachdruck durchgesetzt werden muss: „Für alle, die ein Haus und einen Garten ihr Eigen nennen, sollte diese Verantwortung eine Selbstverständlichkeit darstellen!“
Nachfolgend ist die im Ortsrecht veröffentlichte Satzung sowie zwei Anlagen verlinkt:
Grün- und Gestaltungssatzung (Amtsblatt vom 29.09.2023)
Anlage 1 zur Grün- und Gestaltungssatzung
Anlage 2 zur Grün- und Gestaltungssatzung
Bei Fragen können Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Langenfeld wenden: