Kindertageseinrichtungen in Langenfeld
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Allgemeines
Kindertageseinrichtungen bieten neben dem verlässlichen familiären Umfeld der Kinder, die notwendigen Voraussetzungen für ein förderndes und vielfältiges Lernangebot. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Startchancen in den ersten sechs Lebensjahren entscheidend für den späteren Bildungs- und Lebensweg der Kinder sind.
Die Stadt Langenfeld hat sich daher das Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen von Familien durch den Zugang zu Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Hier sind insbesondere der Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren und der realisierte Rechtsanspruch auf einen Platz zu erwähnen. Ab dem 01.08.2014 bieten alle Kindertageseinrichtungen in Langenfeld (städt. und nicht-städt. Träger) Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren an, einige Einrichtungen auch Plätze für Kinder unter zwei Jahren.
Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Langenfeld unterstützen durch verschiedene Buchungszeiten (25 Std. , 35 Std. oder 45 Std.) die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, optimieren durch Förderungen in den div. Bildungsbereichen die Bildungschancen der Kinder und schaffen so eine verlässliche Grundlage für den Start in die Grundschule. Sie bieten ein hohes Maß an Qualität, individuelle Konzepte und Schwerpunkte in der Ausrichtung ihrer pädagogischen Arbeit.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Kindertageseinrichtungen und das Referat Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
gerne zur Verfügung oder Sie klicken hier
Jugendamtselternbeirat
Der Jugendamtselternbeirat ist die Interessenvertretung aller Eltern gegenüber den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Langenfeld.
Informationsblatt zum Jugendamtselternbeirat
Zusätzlich können Sie sich hier den aktuellen Newsletter des Jugendamtselternbeirates
herunterladen.
Kindergartenbedarfsplan
Die Planung des Angebotes zur Deckung des Bedarfs an Plätzen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege ist Teil der Jugendhilfeplanung. Das Jugendamt gewährleistet, dass die erforderlichen Einrichtungen mit Plätzen zur Verfügung stehen und ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertagespflege für die Betreuung bereitsteht, das qualitativ den jeweils aktuellen Anforderungen entspricht. Die Planung ist dabei kein einmaliges Verfahren, sondern der ständig wiederkehrende Prozess der Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung und Angebotsplanung.
Die vorliegende Kindergarten-Bedarfsplanung umfasst einen 5-Jahres-Zeitraum und ist in der Sitzung vom 26. Juni 2019 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen worden.