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Kommunale Wärmeplanung

Inhaltsbereich

Titelbild SKKU kommunale Wärmeplanung

FAQ zur kommunalen Wärmeplanung.

Inhalt:

  • Einleitung und Haftungsausschluss
  • Was ist die kommunale Wärmeplanung?
  • Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?
  • Welche Vorteile bringt die kommunale Wärmeplanung?
  • Wird die Wärmeplanung regelmäßig aktualisiert?
  • Wann werden die Ergebnisse der Wärmeplanung veröffentlicht? Ab wann gelten die Ergebnisse für Bürger? Wie verbindlich sind die ausgewiesenen Wärmeversorgungsgebiete?
  • Darf ich weiterhin eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?
  • Welche Kostensteigerungen kommen bei Gasheizungen in Zukunft auf mich zu?
  • Muss ich meine bestehende Heizung austauschen?
  • Ab wann gelten neue Anforderungen für Heizungen? Welche Heizalternativen gibt es zu Gas und Öl? Welche Heizungen sind zukünftig erlaubt?
  • Wird es in meiner Straße ein Fern- oder Nahwärmenetz geben?
  • Ist eine Wärmepumpe für mein Gebäude geeignet? Funktionieren Wärmepumpen auch in Altbauten?
  • Wie finde ich einen passenden Handwerker zur Installation einer Wärmepumpe?
  • Welche Rolle spielt Wasserstoff in der Wärmeplanung?
  • Welche staatlichen Förderungen gibt es für neue Heizungen?
  • Gibt es kommunale Förderprogramme für neue Heizungen oder Sanierungen?
  • Wo kann ich mich unabhängig beraten lassen?
  • Thermografieerfassung und Energieberichte Kreis Mettmann
  • Altbau Neu Kreis Mettmann

Einleitung und Haftungsausschluss

Die Inhalte dieser FAQ wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Eine Haftung für etwaige Schäden, die sich aus der Nutzung der Inhalte ergeben, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass sich insbesondere gesetzliche Vorgaben (z. B. im Gebäude-Energie-Gesetz), Förderbedingungen sowie energie- und preisbezogene Rahmenbedingungen kurzfristig ändern können. Es kann daher vorkommen, dass einzelne Informationen nicht unmittelbar an neue gesetzliche oder regulatorische Entwicklungen angepasst sind. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

Die FAQ enthält Verlinkungen zu anderen Websiten („externe Links“), auf deren Inhalt die Stadt Langenfeld keine Einfluss hat. Aus diesem Grund kann die Stadt Langenfeld für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekannt werden einer solchen Rechtsverletzung wird der externe Link entfernt.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, einen sogenannten Wärmeplan zu erstellen. Für die Stadt Langenfeld muss dieser Plan spätestens bis zum 30. Juni 2028 vorliegen.

Der Wärmeplan ist ein Plan für die zukünftige Wärmeversorgung von Langenfeld. Er zeigt auf, wie Gebäude künftig möglichst klimafreundlich und bezahlbar beheizt werden können, zum Beispiel mit Fernwärme, Wärmepumpen oder anderen erneuerbaren Energien.

Im Rahmen der Wärmeplanung wird unter anderem untersucht:

  • Wie heute geheizt wird,
  • welche Möglichkeiten es gibt, künftig verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen und
  • wo welche Lösungen besonders sinnvoll sind.

Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?

„In der Diskussion der Möglichkeiten für eine rasche Energiewende hat der Wärmesektor neben der Stromerzeugung und dem Verkehrssektor bisher wenig Beachtung gefunden. Dies jedoch völlig zu Unrecht, da die Wärmeversorgung in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs ausmacht und deshalb auch für einen Großteil des CO2-Ausstoßes verantwortlich ist. Derzeit werden rund 80 Prozent des Wärmeverbrauchs durch fossile Energieträger wie Gas und Öl gedeckt. Dieser große Anteil an fossilen Brennstoffen hat nicht nur Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß, sondern macht die Abnehmer auch abhängig von möglichen starken Preisanstiegen der hauptsächlich aus dem Ausland bezogenen fossilen Energieträger Gas und Öl.

Die kommunale Wärmeplanung soll helfen, den kosteneffizientesten und praktikabelsten Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung vor Ort zu ermitteln.“ – Bezirksregierung Arnsberg (Landeswärmeplanungsgesetz – Kommunale Wärmeplanung | Bezirksregierung Arnsberg)

Welche Vorteile bringt die kommunale Wärmeplanung?

„Von der Kommunalen Wärmeplanung können sowohl die Kommunen als auch die Hausbesitzer und Unternehmen profitieren.

Die Kommunen selbst können durch die klimaneutrale Wärmeerzeugung von Brennstoffimporten unabhängig werden und Ressourcen zur Wärmeerzeugung bestmöglich vor Ort nutzen. Ihren Einwohnern und Gewerbebetrieben können die Städte und Gemeinden eine Planbarkeit auf lange Sicht bieten. All das kann zur Steigerung der Attraktivität der Kommune als Wohnort und zur Ansiedlung von Gewerbe beitragen.

Hausbesitzer erhalten Planungssicherheit im Hinblick auf künftige Wärmeversorgungsoptionen. Beispielsweise kann ein Hausbesitzer auf die Installation einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung verzichten, wenn sich als Folge der Kommunalen Wärmeplanung ergibt, dass das Gebiet, in dem sich das Haus befindet, zeitnah an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird. Darüber hinaus können Hausbesitzer dadurch ebenfalls unabhängig von Brennstoffimporten und deren Preisschwankungen werden.“ – Bezirksregierung Arnsberg (Landeswärmeplanungsgesetz – Kommunale Wärmeplanung | Bezirksregierung Arnsberg)

Wird die Wärmeplanung regelmäßig aktualisiert?

Der Wärmeplan muss gemäß Wärmeplanungsgesetz alle 5 Jahre fortgeschrieben werden.

Wann werden die Ergebnisse der Wärmeplanung veröffentlicht? Ab wann gelten die Ergebnisse für Bürger? Wie verbindlich sind die ausgewiesenen Wärmeversorgungsgebiete?

Ein genaues Datum der Fertigstellung kann noch nicht vorhergesagt werden, liegt aber frühestens Mitte 2027. Das Vorliegen des Wärmeplans hat für die Langenfelder Bürgerinnen und Bürger allerdings keine rechtlichen Auswirkungen und berührt die Fristen zum Einbau von Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien nicht. Auch die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ist rechtlich nicht bindend. Es ergeben sich daraus keine rechtlichen Pflichten oder Ansprüche.

Fragen zu Heizungen und gesetzlichen Regelungen

Darf ich weiterhin eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?

In Langenfeld dürfen (mit Ausnahme von Neubaugebieten) laut Gebäude-Energie-Gesetz („Heizungsgesetz“) bis zum 30.06.2028 noch neue Gasheizungen eingebaut werden. Diese Frist gilt UNABHÄNGIG vom Vorliegen eines Kommunalen Wärmeplans.

Die Landesgesellschaft NRW.energy4climate gibt dabei allerdings folgendes zu bedenken:

  • Bei der Entscheidung hilft die verpflichtende Beratung (§ 71 (11) GEG) z.B. durch qualifizierte Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure und Energieberater
  • ACHTUNG: Heizungen ohne 65 % EE, die nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut werden, müssen ab 2029 anteilig mit Biomasse oder (grünem oder blauen) Wasserstoff betrieben werden:
  • 2029: 15 %
  • 2035: 30 %
  • 2040: 60 %
  • AUSNAHMEN:
    • Ich befinde mich in der Übergangsfrist (10 Jahre ab Vertragsschluss) für den Anschluss an ein Wärmenetz.
    • Mein Haus mit Gasheizung (umrüstbar auf Wasserstoff) befindet sich in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet, für das ein verbindlicher Fahrplan für die vollständige Umstellung auf Wasserstoff bis 31.12.2044 vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie auch in dieser Präsentation der Landesgesellschaft NRW.energy4climate

Welche Kostensteigerungen kommen bei Gasheizungen in Zukunft auf mich zu?

Beim Heizen mit fossilen Energieträgern sind ab 2028 deutliche Kostensteigerungen zu erwarten. Grund dafür ist die Einführung eines europaweiten CO2-Preises für den Gebäude- und Verkehrssektor (ETS 2). Dieser wird die bisherige nationale CO2-Steuer ablösen. Diese lag 2025 bei 55 €/t CO2. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh machte das bisher gut 200 € der jährlichen Kosten aus. Da sich der CO2-Preis zukünftig marktbasiert bildet, können die Kosten nicht genau vorhergesagt werden, Experten gehen aber von Preisen im Bereich von 50 bis teilweise über 300 €/ t CO2 aus*. Für ein Einfamilienhaus mit einem Verbrauch 20.000 kWh pro Jahr könnte dies Mehrkosten von bis zu 1000 € bedeuten. Bei Ölheizungen liegen diese Kosten sogar noch höher.

Bei Gasheizungen kommen außerdem noch steigende Netzentgelte hinzu. Dadurch dass immer mehr Menschen auf alternative Heizungsoptionen umsteigen, verteilen sich die Netzentgelte auf immer weniger Personen. Eine Studie des Fraunhofer IFAM warnt deshalb langfristig vor einer möglichen Verzehnfachung der Netzentgelte**. Dadurch könnten für ein Einfamilienhaus jährlich erhebliche Kosten allein für Netzentgelte entstehen.

Spätestens ab 2045 darf ohnehin nicht mehr mit Heizöl oder Erdgas geheizt werden. Wer ab 2024 noch eine neue Gasheizung einbaut bzw. eingebaut hat, muss ab 2029 zu 15 % mit erneuerbaren Energien heizen. Hier kommt insbesondere Biogas infrage. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit ist aber auch hier mit Preissteigerungen zu rechnen. Ab 2035 wird der Anteil an erneuerbaren Energien weiterhin steigen. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig auf eine klimaneutrale Heizung umzusteigen, um diese Kostensteigerungen zu vermeiden.

* Kienscherf et al. 2025, EWI Uni Köln Auswirkungen und Preispfade des EU ETS2 — EWI (S. 38)

**Meyer und Palovic 2025, Fraunhofer IFAM IFAM_Kurzgutachten_Gasnetzstilllegungsplanung_2025-12-05.pdf

Muss ich meine bestehende Heizung austauschen?

Die Landesgesellschaft NRW.energy4climate fasst die Regelungen des Gebäude-Energie-Gesetzes („Heizungsgesetz“) wie folgt zusammen:

Eine Heizung muss ausgetauscht werden,

  1. Wenn sie defekt ist und nicht repariert werden kann
  2. Wenn das Betriebsverbot nach § 72 GEG greift:
    1. Das Verbot gilt für Konstanttemperaturkessel mit 4-400 kW, die nicht Teil einer Wärmepumpen- oder Solarthermieheizung sind UND älter als 30 Jahre sind. Das Verbot gilt NICHT für Niedertemperatur oder Brennwertkessel.
    2. AUSNAHME vom Betriebsverbot: Das Haus hat höchstens 2 Wohnungen und der Eigentümer bewohnt eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 selbst. Dann gilt das Verbot erst bei Eigentümerwechsel.

ACHTUNG: Grundsätzlich und ohne Ausnahmen gilt: Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Eine erste Einschätzung zu einem möglichen Heizungstausch finden Sie außerdem beim Heizungswegweiser (BMWE | Heizungswegweiser) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Ab wann gelten neue Anforderungen für Heizungen? Welche Heizalternativen gibt es zu Gas und Öl? Welche Heizungen sind zukünftig erlaubt?

Ab 01.07.2028 dürfen in Langenfeld nach Gebäude-Energie-Gesetz („Heizungsgesetz“) nur noch Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien neu eingebaut werden.

Empfehlungen zum Heizungstausch finden Sie u.a. beim Umweltbundesamt:

Heizungstausch: Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung | Umweltbundesamt

Info-Blätter zu den verschiedenen Heizungsarten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

BMWSB Homepage - Gebäudeenergie­gesetz (GEG) - BMWSB

Eine allgemeine Übersicht über die Regelungen im Gebäude-Energie-Gesetz („Heizungsgesetz“) finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter:

GEG: Was steht im Gebäude-Energie-Gesetz? | Verbraucherzentrale.de

Wird es in meiner Straße ein Fern- oder Nahwärmenetz geben?

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch keine genauen Aussagen darüber machen, wo es in Zukunft Wärmenetze geben wird. Der Kommunale Wärmeplan wird eine Übersicht geben, welche Gebiete grundsätzlich für ein Wärmenetz geeignet sind. Die Einteilung als zentrales Wärmeversorgungsgebiet ist allerdings nicht rechtlich verbindlich. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine tatsächliche Umsetzung eines Wärmenetzes. Die Umsetzbarkeit muss anschließend z. B. noch in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Betrieb von Wärmenetzen ist die Wärmedichte. Je höher die Wärmedichte in einer Straße ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass es in diesem Gebiet ein Wärmenetz geben wird. In dünn besiedelten Ortsteilen mit einem hohen Anteil an Einfamilienhäusern sind Wärmenetze dagegen eher unwahrscheinlich. Bis tatsächlich Wärmenetze gebaut werden, dauert es außerdem noch einige Jahre. Bei sehr alten Heizungen kann es daher empfehlenswert sein, sich bereits vorab um eine eigene Lösung zu kümmern.

Ist eine Wärmepumpe für mein Gebäude geeignet? Funktionieren Wärmepumpen auch in Altbauten?

Allgemeine Informationen zu Wärmepumpen finden Sie bei der Verbraucherzentrale unter:

Wärmepumpe: Alles, was Sie wissen müssen | Verbraucherzentrale.de

Informationen zum Thema Wärmepumpen im Altbau finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter:

Wärmepumpe im Eigenheim: Welche Voraussetzungen muss mein Haus erfüllen? | Verbraucherzentrale.de

Die Stadt Langenfeld wird außerdem im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale und den Stadtwerken Langenfeld eine Vortragsreihe zum Thema Heizen der Zukunft abhalten. Am 07.07.2024 geht es dabei speziell um das Thema „Ist mein Haus fit für eine Wärmepumpe“

Ein Link zur Veranstaltung folgt in Kürze.

Oft macht die individuelle Betrachtung Sinn. Siehe hierzu die Frage: „Wo kann ich mich unabhängig beraten lassen?“

Wie finde ich einen passenden Handwerker zur Installation einer Wärmepumpe?

Auf der Webseite des Bundesverbands Wärmepumpe e.V. können Sie nach  Fachbetrieben in der Region suchen, welche mit dem Gütesiegel "Fachbetrieb Wärmepumpe" ausgezeichnet sind.

Fachpartnersuche | BWP | waermepumpe.de

Welche Rolle spielt Wasserstoff in der Wärmeplanung?

Wärmepumpen haben laut einer Studie des Deutschen Wirtschaftsinstituts im Vergleich zu Wasserstoffheizungen einen Effizienzvorteil vom Faktor 7*. Von einem großflächigen Ausbau von Wasserstoffnetzen zur Raumwärmebereitstellung ist daher nicht auszugehen!

Genauere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Verbraucherzentrale:

Heizen mit Wasserstoff: Zukunftstechnologie oder Sackgasse? - Energieberatung der Verbraucherzentrale

*DIW Berlin 2022, DIW Berlin: Zukunft des europäischen Energiesystems: Die Zeichen stehen auf Strom

Fördermittel und Beratung

Welche staatlichen Förderungen gibt es für neue Heizungen?

Einen Überblick zu Förderungen fürs Eigenheim finden Sie unter: Förderung fürs Eigenheim: So finden Sie das richtige Förderprogramm | Verbraucherzentrale.de

Heizungsförderung für Bestandsgebäude: Heizen mit Erneuerbaren Energien | Verbraucherzentrale.de

Gibt es kommunale Förderprogramme für neue Heizungen oder Sanierungen?

Die Stadt Langenfeld hat zurzeit keine speziellen Förderprogramme zum Thema Heizungen oder Sanierungen geplant.

Wo kann ich mich unabhängig beraten lassen?

Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale bietet eine kostenlose Erstberatung rund um die Themen:

  • Energiesparen
  • Erneuerbare Energien
  • Energetische Sanierung
  • Heizen/Lüften/Schimmel

Termine für die Video- oder Telefonberatung können Sie bequem im Internet buchen:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/termin-vereinbaren-68144

Alternativ erreichen Sie die Verbraucherzentrale NRW/Energieberatung Langenfeld unter:
 Telefon: 02173 84925 05
E-Mail: langenfeld.energie@verbraucherzentrale.nrw 
Webseite: https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/langenfeld 

Neben der allgemeinen Energieberatung gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften ein weiteres Angebot der Verbraucherzentrale: Beratung für Wohneigentumsgemeinschaften - Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Kosten dieses Beratungsangebotes betragen etwa 40 bis 80 €.

Thermografieerfassung und Energieberichte Kreis Mettmann

Um die Einwohnenden bei der Entscheidung zu einer Sanierung zu unterstützen, hat der Kreis Mettmann im letzten Jahr eine thermografische Erfassung des Kreisgebietes vorgenommen. Für Langenfeld sind aus dieser thermografischen Erfassung seit dem 01.07.2025 Energieberichte verfügbar.

Genauere Informationen zur thermografischen Erfassung finden Sie auf der Seite des Kreises Mettmann: Thermografische Erfassung und Energieberichte des Kreises Mettmann / Kreisverwaltung Mettmann

Ihren Energiebericht können Sie unter www.climap.de/energiebericht abrufen. Die Kosten für den Energiebericht liegen bei 59,50 Euro.

Altbau Neu Kreis Mettmann

Weitere Informationen rund ums Thema Sanierung finden Sie auch auf der Seite Altbau Neu des Kreises Mettmann:

Kreis Mettmann - ALTBAUNEU

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Stadt Langenfeld Rhld.
Der Bürgermeister
Konrad-Adenauer-Platz 1
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Stadt Langenfeld Rhld.
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Postfach 15 65
40740 Langenfeld
Telefon: 02173/794-0
 
E-Mail: info@langenfeld.de
Internet: www.langenfeld.de

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