Restmüll
Allgemeine Informationen
Was übrig bleibt, wenn man alle Wertstoffe sorgfältig getrennt und die Schadstoffe separat entsorgt hat, das ist der Restmüll. Diesen Rest gilt es umweltverträglich in den grauen Restmüllgefäßen zu entsorgen.
Was ist Restmüll?
Restmüll ist zum Beispiel:
- Essensreste, Fleisch- und Fischabfälle
- Speiseöl, Frittier- und Bratfett
- Hygienepapiere
- Filme, Fotopapiere
- Einwegfeuerzeuge
- CD's, LP's, Disketten
- Kehricht
- Kleintierstreu
- Zigarettenkippen und Asche
- Glühlampen, Spiegelglas
- Tapetenreste
- Wegwerfwindeln
- Staubsaugerbeutel
- Kunststoffe, die nicht als Verpackung dienen (z.B. Gummimatten, Kunststoffgeschirr und -bestecke, Gießkannen oder Körbe)
- stark verschmutzte Verpackungen
Wohin mit den Restmüll?
Die Restmüllgefäße werden von der Stadt zur Verfügung gestellt. Die Abfuhrtermine und weitere wichtige Informationen zum Thema Abfall finden Sie im aktuelle Abfallkalender der Stadt Langenfeld, den Sie im Bürgerbüro oder bei der Abfallberatung im Referat Steuern und Abgaben erhalten können.
Um eine zügige, saubere Abfuhr zu gewährleisten, stellen Sie bitte ihre städtischen Müllgefäße am Morgen des Abfuhrtages bis spätestens 6:30 Uhr, frühestens jedoch am Vorabend, am Straßenrand zur Abholung bereit.
Bitte achten Sie darauf, die Abfallbehälter nur so weit zu befüllen, dass sich der Deckel noch schließen lässt, da sonst keine Leerung erfolgt!.
Abfälle dürfen in den Abfallbehältern nicht eingestampft, gepresst oder darin verbrannt werden.
Wenn sie einmalig mehr Restmüll haben (z.B. Tapetenreste), helfen spezielle Restmüllsäcke (Fassungsvermögen 70 Liter) der Stadt Langenfeld. Diese stellen Sie dann einfach zusammen mit den Restmüllgefäßen am gewohnten Abfuhrtag zur Abholung bereit.
Die Restmüllsäcke erhalten Sie gegen Gebühr (zur Zeit 4,20 € pro Sack) an folgenden Ausgabestellen:
- Bürgerbüro im Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 1
- Bücherecke Hiltrud Markett, Hauptstraße 62
- Dein Dorfladen Rheinkiesel, Götscher Weg 27-29
- EDEKA-Markt Hövener e.K., Kaiserstraße 20
- EDEKA-Markt Hövener e.K., Schneiderstraße 17
- Kiosk Sellmaier GmbH, Solinger Straße 153
- Lotto-Toto Tinzmann im REWE-Markt, Opladener Straße 112-120
- Lotto Tabak Post Kizan, Hardt 29
- Lotto-Toto Singler, Elberfelder Straße 106
- Trinkhalle "Berches", Baumberger Straße 6
Sollten Sie Fragen zur Restmüllentsorgung haben, so wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung oder die genannten Sachbearbeiter/innen.
Notwendige Unterlagen bei einem gewünschten Gefäßwechsel:
Änderungsanträge kann jeder Grundstückseigentümer bzw. Hausverwalter schriftlich an das Referat Steuern und Abgaben stellen.
Die An- und Abmeldung von Gefäßen muss schriftlich oder persönlich beantragt werden.
Ein entsprechender Vordruck kann unter der Rubrik "Formulare" abgerufen werden.
Abfallentsorgungsgebühren: Müllgebühren, Abfallgebühren
Die Abfallentsorgungsgebühren richten sich nach der Größe des zur Verfügung gestellten Restmüllgefäßes, wobei das Behältervolumen von der Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen abhängig ist. Als Mindestvolumen werden 15 Liter pro Person und Woche berücksichtigt.
Die Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2024:
- 60 l Tonne 14-täglich | 138,24 € (bis maximal 3 Personen mit Hauptwohnsitz) |
- 60 l Tonne wöchentlich | 172,80 € |
- 80 l Tonne wöchentlich | 230,40 € |
- 120 l Tonne wöchentlich | 345,60 € |
- 240 l Tonne wöchentlich | 691,32 € |
- 770 l Container wöchentlich | 2.218,08 € |
- 1.100 l Container wöchentlich | 3.168,72 € |
Hinweis:
Die Abfallvermeidung durch Kompostierung aller organischen Abfälle auf eigenem Grundstück wird mit einer 20%igen Ermäßigung der Abfallentsorgungsgebühr gefördert.
Ein Informationsblatt zum Thema Eigenkompostierung kann zusammen mit dem entsprechendem Antragsformular über die Verlinkung abgerufen werden.
Weitere Einzelheiten zur Abfallentsorgungsgebühr, zur Bildung von Abfallgemeinschaften etc. können Sie von den zuständigen Sachbearbeiter/innen erfahren.
Bearbeitungsgebühr für Gefäßwechsel:
Für den Austausch von Restmüll- und Altpapiergefäßen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Die Gebühr entfällt, wenn der Austausch der Gefäße durch den Grundstückseigentümer eigenständig durchgeführt wird. Das Gefäßvolumen wird immer in der kleinsten Stückelung zur Verfügung gestellt (so wenig Gefäße wie möglich).
Gebühren für Sonderabfuhren:
Neben den o.g. Gebühren für die Regelabfuhr werden auch Gebühren für sog. Sonderabfuhren erhoben.
Diese werden fällig, wenn die städtische Müllabfuhr auf schriftlichen Antrag des Grundstückseigentümers zusätzlich zur Regelabfuhr eine weitere Abfuhr durchführt.
Die Sonderabfuhrgebühren betragen:
- für ein Gefäßvolumen bis 770 l | 52,89 € |
- für ein Gefäßvolumen bis 1.100 l | 71,17 € |