Rechnungsprüfungsamt - Referat 160
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vorgeschrieben und spielt eine zentrale Rolle bei der rechtskonformen Arbeit der Verwaltung und der Sicherstellung der finanziellen Integrität der Stadt Langenfeld. Wir als Rechnungsprüfungsamt (RPA) übernehmen diese Aufgabe und sind dabei zwar in die Organisationsstruktur der Verwaltung eingebunden, jedoch nur dem Rat unterstellt und ihm gegenüber verantwortlich. Bei unseren Prüfungen handeln wir weisungsfrei, unabhängig und sind ausschließlich dem Gesetz verpflichtet.
Anders als der Name es vermuten lässt, prüfen wir keineswegs den ganzen Tag Rechnungen. Unsere Aufgabe ist es vielmehr eine unabhängige Beurteilung von lau-fenden und abgeschlossenen Vorgängen der Stadt Langenfeld vorzunehmen. Mit unserer Tätigkeit wollen wir sicherstellen, dass die Verwaltung sparsam und wirt-schaftlich mit Steuermitteln umgeht, das Recht und Gesetz beachtet werden und das Verwaltungshandeln mit einem größtmöglichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden ist. Wir unterstützen bei Bedarf die politischen Gremien bei ihrer Ent-scheidungsfindung, insbesondere den Rat bei der Steuerung und Kontrolle der Ver-waltungsführung. Zudem beraten wir die Fachreferate bei ihrer Aufgabenerfüllung.
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist eine zentrale Pflichtaufgabe der Rechnungsprüfung. Die Bedeutung des Jahresabschlusses liegt darin, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Stadt zu vermitteln.
Darüber hinaus prüfen wir u.a.:
- das Verwaltungshandeln auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaft-lichkeit
- die Vergaben inkl. anstehender Beschaffungen und Vertragsabschlüsse
- die Finanzsoftware/EDV-Programme
- die Vorgänge und Belege der Zahlungsabwicklung und Finanzbuchhaltung
- das Sondervermögen
- Bauprojekte
- und die Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des Internen Kontrollsystems