Wer ist bei der Kommunalwahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt nach § 7 KWahlG ist, wer am Wahltag:
- Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetztes ist, oder
- Staatsangehöriger anderer EU-Mitgliedsstaaten ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist nach § 8 KWahlG,
- wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.