Wer ist bei der Integrationsratswahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- nicht Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
- das 16. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 14.09.2009 geboren worden sein,
- sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und
- mindestens am 16. Tag (29.08.2025) vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in Langenfeld Rhld. haben.