Bebauungsplan „I-117 Hardt / Bergische Landstraße
Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung vom 21.09.2026 bis 23.10.2026
Der Rat der Stadt Langenfeld hat am 11.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „I-117 Hardt / Bergische Landstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde durch den Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss am 03.09.2026 aufgehoben und durch einen neuen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit geänderter Gebietsbegrenzung ersetzt.
Ziel der Planung ist es, ein durch Wohnen und ergänzende Handwerks- und Dienstleistungen geprägtes urbanes Quartier zu entwickeln und die bisherige, rein gewerbliche Nutzung aufzugeben.
Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs sollen die Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und zeitgleich die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beteiligt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „I-117 Hardt / Bergische Landstraße“ wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats, und zwar vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 im Internet veröffentlicht unter:
https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1031601
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden:
Digital: über das Beteiligungsportal des Landes NRW „Beteiligung NRW“ unter https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1031601 oder per E-Mail an das Postfach stadtplanung@langenfeld.de
Schriftlich: Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld Rhld.
Persönlich: zur Niederschrift, Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, Referat 510 Stadtplanung und Denkmalschutz, 2. Etage, zu den angegebenen Servicezeiten.
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