157. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg"
Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung vom 21.09.2026 bis 23.10.2026
Der Rat der Stadt Langenfeld hat am 24.03.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 157. Änderung des Flächennutzungsplanes "Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
Ziel ist, die Flächen für die Nutzung von Batteriespeicheranlagen freizugeben, ohne die Möglichkeiten der Windenergienutzung in diesem Raum zu beschränken.
Auf der Grundlage des Entwurfes der 157. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und zeitgleich die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beteiligt werden.
Der Entwurf der 157. Änderung des Flächennutzungsplanes „Entwicklungsraum für Batteriespeicher zwischen Ackerstraße und Am Hauweg“ wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats, und zwar vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 im Internet veröffentlicht unter:
https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1031604
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden:
Digital: über das Beteiligungsportal des Landes NRW „Beteiligung NRW“ unter https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1031604 oder per E-Mail an das Postfach stadtplanung@langenfeld.de
Schriftlich: Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld Rhld.
Persönlich: zur Niederschrift, Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, Referat 510 Stadtplanung und Denkmalschutz, 2. Etage, zu den angegebenen Servicezeiten.
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