156. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardt / Bergische Landstraße"
Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung vom 21.09.2026 bis 23.10.2026
Der Rat der Stadt Langenfeld hat am 11.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 156. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hardt / Bergische Landstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
Ziel ist es, ein durch Wohnen und ergänzende Handwerks- und Dienstleistungen geprägtes urbanes Quartier zu entwickeln und die bisherige, rein gewerbliche Nutzung aufzugeben.
Auf der Grundlage des Entwurfes der 156. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und zeitgleich die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beteiligt werden.
Der Entwurf der 156. Anderung des Flächennutzungsplanes ,,Hardt/ Bergische Landstraße" wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß S 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats, und zwar vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 im lnternet veröffentlicht unter:
unter https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1031602
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden:
Digital: über das Beteiligungsportal des Landes NRW „Beteiligung NRW“ unter https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1031602 oder per E-Mail an das Postfach stadtplanung@langenfeld.de
Schriftlich: Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld Rhld.
Persönlich: zur Niederschrift, Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, Referat 510 Stadtplanung und Denkmalschutz, 2. Etage, zu den angegebenen Servicezeiten.
| Servicezeiten | |
|---|---|
| Montag | 08:00 - 12:00 |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 17:00 |
| Freitag | 08:00 - 12:00 |