Langenfelder Gaststätte und Kioske kontrolliert: Sicherstellungen und Folgemaßnahmen
Das Team des Referates Ordnung hat am vergangenen Freitag erneut eine Kontrollaktion in Langenfelder Gewerbebetrieben durchgeführt. Gemeinsam mit Dienstkräften der Polizeisonderdienste aus der Kreispolizeibehörde Mettmann waren Außendienst und Gewerbemeldestelle der Langenfelder Ordnungsbehörde im Einsatz.
Überprüft wurden eine Gaststätte und zwei Kioske sowie eine 24/7-Verkaufsstation mit Automaten. In allen Betrieben kam es zu Beanstandungen und der Sicherstellung unerlaubter Produkte.
Bei den durchgeführten Maßnahmen konnten insgesamt 102 Verkaufseinheiten verbotener, nicht zugelassener E-Zigaretten (Vapes) und 75 Verkaufseinheiten nicht verkehrsfähiger Tabakbeutel (Snus) mit einem Verkaufswert in Höhe von 2.790 Euro eingezogen werden.
Die Snus werden gerade von Jugendlichen gerne verwendet. Der Tabakbeutel wird zwischen Lippe und Zahnfleischgelegt und das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen. Die Wirkung setzt oft schneller und intensiver als beim Rauchen ein, führt zu einer Stimulation des Gehirns und birgt ein sehr hohes Suchtpotenzial.
In der Gaststätte wurde trotz fehlender Konzession Alkohol ausgeschenkt, ein Tatbestand, der dort bereits mehrfach vorlag. Zudem wurde die unklare Aufenthaltsberechtigung einer dort angetroffenen Person auf der Polizeiwache erkennungsdienstlich abgeklärt, im Anschluss wurde diese dann entlassen.
„Wir werden den Kontrolldruck hochhalten“, erklärt Oliver Konsierke, seit Mai 2025 neuer Leiter des Referates Ordnung, „das Ergebnis der Kontrollen belegt die Erforderlichkeit, genau hinzuschauen.“
Die Kontrollen werden auch Folgen für die Gewerbetreibenden haben – neben Bußgeldern und Eintragungen ins Gewerbezentralregister werden nun ein Beschäftigungsverbot und weitere Maßnahmen bei der Gewerbeaufsicht des Kreises Mettmann angeregt.
„Die von Bürgermeister Gerold Wenzens im Rat vorgeschlagene Sicherheitsoffensive für den Nachtragshaushalt ist eine gute Grundlage, auch künftig regelmäßig und angemessen Gastronomie und Einzelhandel auf die Einhaltung grundlegender Regeln wie den Jugendschutz und den Nichtraucherschutz, aber auch die Einhaltung der Regelungen zum Glücksspiel zu kontrollieren“, ergänzt der Erste Beigeordnete Christian Benzrath, zu dessen Fachbereich die Ordnungsverwaltung gehört.
