Bebauungsplan „I-119 Marktplatz-Süd“
Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung vom 17.03.2026 bis 17.04.2026
Der Rat der Stadt Langenfeld hat am 09.09.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "I-119 Marktplatz - Süd“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
Ziel und Zweck der Planung ist die Aufstockung der bestehenden Randbebauung am südlichen Marktplatz und die Schaffung zusätzlicher Geschossfläche für Wohnraum bzw. innenstadttypische Nutzungsmischung.
Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs sollen die Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und zeitgleich die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beteiligt werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden:
Digital: über das Beteiligungsportal des Landes NRW „Beteiligung NRW“ unter www.beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/ oder per E-Mail an das Postfach stadtplanung@langenfeld.de
Schriftlich: Stadt Langenfeld Rhld., Referat Stadtplanung und Denkmalschutz, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld Rhld.
Persönlich: zur Niederschrift, Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, Referat 510 Stadtplanung und Denkmalschutz, 2. Etage, zu den angegebenen Servicezeiten.
Anlagen
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf
Anlage 5: Begründung inkl. Anhang
Anlage 6: Auszug aus dem Amtsblatt
| Servicezeiten | |
|---|---|
| Montag | 08:00 - 12:00 |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 17:00 |
| Freitag | 08:00 - 12:00 |