Prävention, Alternativen und Kontrollen – informieren, hingucken und helfen
Prävention, Alternativen und Kontrollen – informieren, hingucken und helfen
Grundlage der bewährten Zusammenarbeit von Polizei, Jugendarbeit und Ord-nungsbereich wird auch 2026 in Langenfeld das bewährte 3-Säulenprogramm mit Alternativen, Prävention und Kontrollen sein:
Säule Alternativen
Ein attraktives Alternativprogramm für Kinder und Jugendliche ist nun seit Jahren fester Bestandteil des Langenfelder Aktionsprogramms am Altweibertag. Im Kin-derhaus findet ab 13:00 Uhr eine Karnevalsparty für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren statt, mit gemeinsamen Essen, Verkleiden, Spielen, Tanzen und Feiern. Ab 13:00 Uhr startet zudem das Karnevalscafé im Jugendzentrum für Jugendli-che ab 12 Jahren an der Fröbelstraße. Hier gibt es für alle alkoholfreie Getränke und Suppe, um sich aufzuwärmen. Die Aufsuchende Jugendarbeit steht den Jugendlichen zudem den ganzen Altweiberdonnerstag für Gespräche und Hilfe-stellung zur Verfügung. Die Mitarbeiter/innen sprechen gezielt Kinder und Ju-gendliche an und werben für die Angebote des Jugendzentrums.
Säule Prävention
Nach Absprache mit den weiterführenden Schulen werden wieder alle Schüler/innen an Altweiber 2026 erst ab 13:00 Uhr aus dem Unterricht entlassen. Das Schulgelände des Konrad-Adenauer-Gymnasiums und der Prisma-Gesamtschule sind nach Schulbeendigung für die Öffentlichkeit an diesem Tag nicht mehr zugänglich. Dies gilt ebenso für den Freizeitpark. Ein Sicherheitsdienst wird die Sperrung durchsetzen.
Die Kinder- und Jugendschützerin hat die Eltern der Grund- und weiterführenden Schulen über das alternative Karnevalsprogramm informiert. Den weiterführenden Schulen, der Jugendarbeit und den Kulturstätten wurden zudem Poster zu der Langenfelder Initiative „Zero Suff“ und der gesetzlichen Regelung zur Abgabe von alkoholischen Getränken an Minderjährige zum öffentlichen Aushang zur Verfügung gestellt.
Gemeinsam mit den beteiligten Behörden rufen die Veranstalter Festkomitee Langenfelder Karneval, das Rüsrother Carnevals Comitee, die IG Bercheser Karneval und KOMMIT e.V zum verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol während der Karnevalstage auf. Das Ordnungsamt hat bereits alle Tankstellen, Kioske, Einzelhandel und Gastwirte auf die Rechtslage hingewiesen.
An den Tagen Altweiber am 12.02.2026 und auf dem Karnevalszug am 14.02.2026 in der Langenfelder Innenstadt, wird das Ordnungsamt in Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) durch einen beratenden freien Träger der Jugendhilfe in der Betreuung von Jugendlichen nach starkem Alkoholkonsum und im Verhalten auffällig unterstützt, indem er die Eltern informiert und bis zur Übergabe an diese für die Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Hin-Gucker
Das Konzept der „Hin-Gucker“ orientiert sich an skandinavischen Vorbildern. Ehrenamtliche, geschulte Erwachsene, halten sich an Örtlichkeiten auf, an denen Jugendliche feiern. Dort stehen sie als Ansprechpartner/innen bereit und bewegen sich durch die Innenstadt, kenntlich gemacht durch lila Westen mit dem Auf-druck „Hin-Gucker – gemeinsam durch den Karneval“. Die Ehrenamtler verteilen Silikonkronkorken als Schutz gegen KO – Tropfen, Süßigkeiten, Taschentücher etc. Falls ein Jugendlicher nicht mehr die Möglichkeit hat, über sein Telefon zu Hause anzurufen, können diese die Hin-Gucker ansprechen. Die Hin-Gucker sind außerdem mit Notfalltelefon-Nummern der Einsatzkräfte der Polizei und des Ordnungsamtes, Taschenlampen und kleinen Reisenotfalltaschen ausgestattet.
Ziel dieses Projektes ist, jugendlichen Mädchen und Jungen Ansprechpartner/in zu sein und diese zu begleiten, wenn Hilfe gewünscht ist. Es geht nicht darum in kritische Situationen einzugreifen. Die Erwachsenen sollen durch ihre bloße Anwesenheit das Gefühl von „Schutz“ vermitteln oder professionelle Hilfe dazu ho-len. Mit dem Projekt „Hin-Gucker“ sollen Jugendliche davor bewahrt werden, in Situationen zu geraten, die sie selbst nicht mehr im Griff haben, für die sie aber dennoch die Verantwortung tragen müssen.
Die Hin-Gucker sind sowohl an Altweiber, als auch an den Karnevalsumzügen am Samstag und zum Lichterzug im Einsatz. Das Projekt wurde auf allen Socialmedia-Kanälen und in der Presse beworben. Neue Hin-Gucker/innen wur-den über diese Wege gesucht.
Säule Kontrollen
Über die Karnevalstage und auch bereits zuvor wird das Referat Ordnung bei Einzelhandel und Gastgewerbe -ggfls. auch unter Zuhilfenahme jugendlicher Testkäufer- wieder strenge Kontrollen zur Einhaltung der Jugendschutzvorschriften durchführen. Wer Alkohol und insbesondere Spirituosen an Kinder und Jugendliche abgibt, handelt ordnungswidrig und muss mit hohen Bußgeldern und unter Umständen sogar mit einem Strafverfahren rechnen.
Im Straßenkarneval werden die Ordnungskräfte ebenfalls genau hinschauen: Kinder und Jugendliche, die mit Alkoholika angetroffen werden, müssen damit rechnen, dass die illegalen Getränke sichergestellt oder direkt vernichtet werden. Über solche Feststellungen werden dann im Nachgang im Rahmen des Projek-tes „Zero Suff!“ auch die Erziehungsberechtigten informiert.
WC-Anlagen: im bunten Treiben
- Altweiber: Toilettenwagen Stadthallenvorplatz
- Samstagumzug: vor Sparkasse, gegenüber dem Marktkarree und vor der Stadthalle sowie in der Markthalle
- Lichterzug: Reusrather Platz, Heerstraße, Grillenpfad und Gartenstraße sowie Opladener Straße
Ein Augenmerk der Ordnungshüter liegt auch 2026 wieder auf den Hinterlassenschaften der Närr/innen. Wer erwischt wird, muss ein Verwarngeld von 50 EUR bezahlen.
Ausweispflicht und Rechte der Ordnungshüter
Bei Kontrollen der Polizei aber auch des Ordnungsamtes müssen Betroffene wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Person tätigen, denn auch die städtischen Ordnungshüter dürfen die Personalien herausverlangen. Wer die Angaben verweigert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Es wird allen Bürgerinnen und Bürgern empfolen, an Karneval einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) aus dem auch der Name und Geburtstag und am besten auch die aktuelle Anschrift hervorgehen, mitzuführen.
Wer die Feiern auf der Straße stört, dem können die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes oder der Polizei auch einen Platzverweis erteilen. Der Störer muss sich dann daran halten, sonst droht eine Ingewahrsamnahme.