Informationen zur Barrierefreiheit
Hinweise zur Barrierefreiheit in den Wahlräumen bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Sehbehinderte und blinde Wählerinnen und Wähler
Blinde und sehbehinderte Menschen werden wie schon bei vorangegangenen bundesweiten Wahlen auch bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wieder barrierefrei wählen können - zu Hause mittels Briefwahl oder direkt im Wahlraum. Seit der Bundestagswahl im Jahr 2002 haben blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler (in folgendem nur Wähler genannt) in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, selbst bestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und mittels Wahlschablonen ihr Wahlrecht uneingeschränkt auszuüben.
Das Wahlhilfepaket für die Bundestagswahl 2025 enthält:
- Eine Wahlschablone
- eine Akustik-CD mit der Anleitung zu deren Handhabung und den Stimmzettelinhalten für die Wahlkreise des nordrheinischen Bereichs bzw. für den Bereich Westfalen-Lippe.
Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten ihr Wahlhilfepaket automatisch. Blinde und sehbehinderte Menschen, die kein Mitglied sind, können sich die kostenlosen Wahlhilfepakete bei den Landesgeschäftsstellen 0 21 59 / 96 55 15 bestellen.
Barrierefreie Wahllokale
Gemäß wahlrechtlichen Bestimmungen sollen Wahlräume nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderung und mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Unsere Wahlräume sind öffentliche Schulen, die ebenerdig sind bzw. über eine Rampe verfügen. Die Räumlichkeiten bieten ebenfalls ausreichende Sitzmöglichkeiten. Bei allen Wahlräumen der Stadt Langenfeld (Rhld.) handelt es sich folglich um barrierefreie Wahlräume, sodass unsere gehbehinderten Wählerinnen und Wähler sowie die Rollstuhlfahrer/innen problemlos wählen können.Weitere Informationen zur Barrierefreiheit erhalten Sie auf den Seiten des DBSV und auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.