Baumspenden in Langenfeld
1000 neue Bäume im Stadtgebiet Langenfelds. Dieses ehrgeizige Ziel hat sich die Stadt Langenfeld bereits 1999 im Rahmen einer Gruppe der Lokalen Agenda 21 gesetzt.
Mittlerweile konnten dadurch bereits 1.400 Bäume - zusätzlich zu den ohnehin stattfindenden städtischen Baumpflanzungen - in die Erde gebracht werden. Es wurden Alleen geschaffen, Kreisverkehre begrünt, Rad- und Wanderwege sowie Parkanlagen, Spielplätze, Kindergärten, Kirchengelände und Schulhöfe verschönert.
Auch Sie können mit einer Baumspende oder Baum-Patenschaft helfen und einen Beitrag zum Klimaschutz und der Verschönerung des Stadtbildes leisten*!
Würden auch Sie gerne als Spender eines Baumes in die Stadtgeschichte eingehen? Anlässe gibt es im Leben genug. Sei es die Geburt oder Taufe Ihres Kindes oder Enkelkindes, ein runder Geburtstag, eine Hochzeit, Silber-/Goldhochzeit oder auch ein Jubiläum.
Oder haben Sie Interesse an einer Baumpatenschaft zur regelmäßigen Betreuung eines Baumes vor Ihrer Haustür?
Das Klimaschutzteam der Stadt Langenfeld freut sich über Ihre Email unter klimaschutz@langenfeld.de.
Gerne können Sie sich auch direkt an Frau Wagner vom Klimaschutz-Team wenden.
*) Rahmenbedingungen für eine Baumspende:
Der Spender/die Spenderin spendet einen Baum für ein Grundstück, das die Stadt Langenfeld zur Verfügung stellt. Der Baum wird laut § 94 BGB mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil dieses Grundstücks.
Die Stadt Langenfeld erklärt sich bereit, diesem Baum - gemäß ihren Möglichkeiten – die beste Pflege zum langfristigen Erhalt und zur Entwicklung angedeihen zu lassen.
Dennoch kann dem Spender keine Garantie gegeben werden, dass der Baum – insbesondere im Falle extremer Witterungsereignisse – dauerhaft überlebt. Im Falle eines Ausfalls wird eine Ersatzpflanzung angestrebt, diese liegt jedoch im Ermessen der Stadt Langenfeld und kann nicht eingefordert werden.
Aus oben genanntem Paragrafen geht außerdem hervor, dass die Stadt Langenfeld den gespendeten Baum beschneiden oder diesen – falls z. B. aus Verkehrssicherungsgründen oder, wenn andere Planungen auf dem Gelände erfolgen, notwendig – ohne Rücksprache mit dem Spender/der Spenderin entfernen kann.