Informationen zur Kinderagespflege
Allgemeine Informationen
Informationen für Kindertagespflegepersonen
Sie möchten Kindertagespflegeperson werden? Wir haben für Sie als erste Orientierung die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um als Kindertagespflegeperson tätig werden zu können?
Sie sollten Freude am Umgang mit Kindern haben, belastbar sein und über ein ausgeprägtes Organisationstalent verfügen. Eine gute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit setzen wir voraus. Ebenso wird erwartet, dass Sie aufgeschlossen hinsichtlich Fortbildungsangeboten und dem Austausch und der Vernetzung mit anderen Kindertagespflegepersonen sind. Die Bereitschaft zur Kooperation mit der Fachberatung Kindertagespflege ist eine zwingende Notwendigkeit.
Die Räume, in denen Tageskinder betreut werden, müssen kindgerecht und für die Bedürfnisse von Kindern geeignet sein. Die Akzeptanz aller Familienmitglieder für die neue Aufgabe als Kindertagespflegeperson setzen wir voraus.
Benötige ich einen Schulabschluss oder eine Ausbildung um als Kindertagespflegeperson tätig zu werden?
Sie sollten einen Hauptschulabschluss vorweisen können. Eine Ausbildung oder eine Vorerfahrung im pädagogischen Bereich ist keine Voraussetzung. Falls Ihre Muttersprache nicht Deutsch sein sollte, wird ein Sprachzertifikat B2 vorausgesetzt.
Wie werde ich Kindertagespflegeperson?
Wenn Sie Kindertagespflegeperson werden möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören neben der Absolvierung eines Qualifizierungskurses mit 300 Stunden nach QHB, ein Erste Hilfe Kurs, ein mindestens 40 stündiges Praktikum in einem städt. Familienzentrum in Langenfeld und ein 40 stündiges Praktikum bei einer Kindertagespflegeperson in Langenfeld. Die Überprüfung ihrer persönlichen Eignung sowie Ihrer Räumlichkeiten übernimmt die Fachberatung für Kindertagespflege der Stadt Langenfeld. Weiterhin benötigen Sie ein behördliches Führungszeugnis und eine aktuelle ärztliche Bescheinigung.
Sozialpädagogische Fachkräfte im Sinne der Personalverordnung Nordrhein Westfalen, die erstmalig die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aufnehmen, benötigen einen Nachweis über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten (§21 Abs. 2 Satz 3 Kibiz)
Die Kosten der QHB-Qualifizierung variieren je nach Bildungsträger. Sobald Sie in den Tätigkeitsbegleitenden Teil starten, können Sie einen Erstattungsantrag zu Qualifikationskosten stellen.
Wie verläuft die Eignungsfeststellung?
Die Prüfung der Eignung der Kindertagespflegeperson wird durch die pädagogischne Fachberatungen der Stadt Langenfeld durchgeführt. Die Eignungsfeststellung findet vor der Aufnahme eines Kindes statt und beinhaltet die folgenden Punkte:
- Informationsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege
- Ausfüllen des Bewerberbogens (siehe Link unten)
- Motivationsgespräch
- Hausbesuch
- Vorlage einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung
- Besuch eines Qualifizierungskurses in der Kindertagespflege
- Besuch eines Kurses "Erste-Hilfe am Kind"
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister
Bewerberbogen für angehende Kindertagespflegepersonen:
Um einen Termin zu einem Informationsgespräch zu vereinbaren wenden Sie sich bitte an: Kindertagespflege@Langenfeld.de