Informationen zum Elternbeitrag
1. Bestimmung der Einkommensgruppe
Der Elternbeitrag wird aufgrund Ihrer eigenen Einstufung vorläufig fest-gesetzt. Bitte sortieren Sie sich möglichst realistisch ein, damit Sie bei späteren Überprüfungen keine allzu hohen Nachzahlungen leisten müssen. Befinden Sie sich gerade in Elternzeit, etc.? Dann berücksichtigen Sie, dass Ihr Bruttojahreseinkommen steigt, sobald Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen.
2. Bestimmung des Elternbeitrages
Aufgrund Ihrer Einstufung wird der Elternbeitrag vorläufig festgesetzt. Eine endgültige Festsetzung ist aber erst möglich, wenn alle maßgeblichen Einnahmen des jeweiligen Kalenderjahres feststehen – spätestens mit Erhalt des Einkommensteuerbescheides vom Finanzamt. Sollten sich Ihre Einkünfte ändern, können Sie sich jederzeit in eine andere Einkommensstufe setzen lassen.
3. Überprüfung Ihrer Jahreseinkünfte
Während der Betreuungszeit Ihres Kindes müssen Sie mit einer Überprüfung Ihres Einkommens rechnen. Hierzu erhalten Sie zu gegebener Zeit eine entsprechende Aufforderung zur Vorlage Ihrer Einkommensnachweise. Zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommt es, sofern Sie sich nicht in die richtige Einkommensgruppe einsortiert haben.
Natürlich können Sie sich selbst jederzeit überprüfen lassen, um sicherzugehen, dass Sie den „korrekten“ Elternbeitrag zahlen, bzw. gezahlt haben.