Förderung durch den Integrationsrat der Stadt Langenfeld
Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturelle Gruppen und Initiativen in Langenfeld setzen sich aktiv für Integration ein und engagieren sich in der interkulturellen Arbeit. Viele sind ehrenamtlich aktiv und haben gar keine oder wenige eigene Mittel. Sie haben die Möglichkeit, beim Integrationsrat der Stadt Langenfeld einen Zuschuss für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit oder Materialien für die Vereinsarbeit zu beantragen. Damit soll das wichtige Engagement der Vereine in der Integrationsarbeit gestärkt und anerkannt werden.
Anträge können bis zum 31.01 des Jahres in der Geschäftsstelle des Integrationsrates, Konrad–Adenauer–Platz 1 40764 Langenfeld, Tel. 02173/794-2231, eingereicht werden. Der Integrationsrat entscheidet über die Anträge, die Bewilligung erfolgt dann durch die Geschäftsstelle des Integrationsrates.
Die Arbeitsgruppe berät und entscheidet einmal im Jahr.
Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel
Zuschüsse zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturellen Gruppen und Initiativen in Langenfeld
Worum geht es?
Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturelle Gruppen und Initiativen in Langenfeld setzen sich aktiv für Integration ein und engagieren sich in der interkulturellen Arbeit. Viele sind ehrenamtlich aktiv und haben gar keine oder wenige eigene Mittel. Auf Initiative des Integrationsrates der Stadt Langenfeld und nach entsprechendem Beschluss des Rates der Stadt Langenfeld können Vereine und Gruppen einen Zuschuss für ihre Aktivitäten und Vorhaben beantragen. Hierfür stehen im Haushalt der Stadt Langenfeld pro Jahr Mittel in Höhe von 5.000 € zur Verfügung. Damit sollen die Arbeit und das Engagement der Vereine und Gruppen anerkannt und unterstützt werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
MSO, interkulturelle Gruppen und Initiativen können einen Förderantrag stellen, wenn sie ihren Sitz in Langenfeld haben und ihre Ziele der Völkerverständigung und Integration dienen. Die Angebote sollen grundsätzlich in deutscher Sprache oder zweisprachig in Langenfeld stattfinden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Kosten, die für die Durchführung von Veranstaltungen entstehen, für Materialien der Öffentlichkeitsarbeit, für Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände oder auch Bürobedarf.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden beispielsweise interne Vereinsfeiern, Veranstaltungen, die sich mit innenpolitischen Angelegenheiten befassen, die keinen Bezug zu Deutschland haben, sowie Veranstaltungen und Ausflüge außerhalb Deutschlands. Von der Förderung ausgeschlossen sind auch Aktivitäten, die nicht mit dem Grundgesetz und der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen.
Wie stelle ich einen Antrag?
Der Antrag muss eine Beschreibung der Veranstaltung oder des Vorhabens enthalten sowie einen Finanzierungsplan mit den voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen. Eigenmittel müssen angegeben werden. Ehrenamtliches Engagement kann als Eigenmittel anerkannt werden. Anträge müssen spätestens vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung in schriftlicher Form in der Geschäftsstelle des Integrationsrates eingereicht werden. Die Gewährung von Zuschüssen ist eine freiwillige Leistung und begründet keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung. Zuschüsse werden zudem nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gezahlt.
Wie geht es danach weiter?
Der/die Antragsteller/in erhält einen Bescheid von der Geschäftsstelle des Integrationsrates, ob der Antrag bewilligt wurde. In diesem Schreiben wird auch erläutert, wie hoch der Zuschuss ist und wofür er ausgegeben werden darf. Nach Abschluss der Veranstaltung müssen der Geschäftsstelle Belege eingereicht werden, um die Ausgaben und Einnahmen nachzuweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Beratungsbüro oder der Geschäftsstelle des Interationsrates