Häufig gestellte Fragen zur Hilfe für Menschen in und aus der Ukraine
Derzeit häufen sich noch Anrufe und Emails mit Hilfeangeboten sowie Anfragen zur Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen. Einige der häufigsten Fragen und Antworten haben wir nachfolgend erläutert:
Gibt es eine zentrale Anlaufstelle, an die ich meine Anliegen richten kann?
Es wurde eine E-Mailadresse für Hilfegesuche und Hilfsangebote für die in Langenfeld aufgenommenen Geflüchteten aus der Ukraine eingerichtet:
Wo kann ich in Langenfeld Sachspenden abgeben?
Es gibt keine zentrale Sammelstelle bei der Stadt Langenfeld, an der Sachspenden abgegeben werden können. Bitte geben Sie auch keine Sachspenden unabgestimmt in den Unterkünften ab.
Dafür gründen sich immer wieder neue Privatinitiativen, die solche Sachspenden annehmen und an verschiedene Zielorte weiterleiten.
Diese Initiativen oder auch einzeln abgefragte Bedarfe sind in den Sozialen Medien oder auch in den Zeitungen zu finden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass hier angesichts der täglich wechselnden Aktivitäten keine verbindliche Liste aufgeführt werden kann.
Philipp Imdieke und Pascal Kurschildgen sammeln innerhalb des Vereins Benefizgranaten e.V. dauerhaft Hilfsgüter für die Ukraine. Sie fahren weiterhin regelmäßig nach Przemysl und weiteren Städten in Polen an der ukrainische Grenze, um dringend benötigte Hilfsgüter in die Ukraine zu bringen.
Die Annahme der Spenden findet an der Schneiderstrasse 55 auf dem Gelände der DHL, die die Aktion unterstützt sowie in der Dampfcloud im Langenfelder Marktkarree statt. Schilder auf dem Gelände der DHL weisen den Weg.
Annahmezeiten sind:
DHL Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr
Dampfcloud Montag bis Samstag von 10:00 bis 19:00 Uhr
Folgende Hilfsgüter werden dringend benötigt und dauerhaft angenommen:
Nicht abgelaufene Medikamente, Medizinische Ausrüstung, Verbandkästen, Nahrungsergänzungsmittel, Trinkwasser (Stilles Wasser), Säfte, H-Milch, Lebensmittelkonserven, Schokolade, Süßigkeiten, Nüsse & Salziges, haltbares verschweißtes Brot, Instant Mahlzeiten, Hygieneartikel Erwachsene und Kinder, Babywindeln, Babynahrung, Baby Folgemilch, Schnuller, Einweggeschirr & -besteck, aufgeladene Powerbanks, Batterien, Isomatten & Schlafsäcke.
Wohin kann ich eine Geldspende richten?
Ein städtisches Spendenkonto ist nicht eingerichtet.
Es wird empfohlen, Geldspenden an die durch die Medien bekannten bundesweit agierenden Organisationen zu spenden.
Die Stadt Langenfeld selbst hatte Ende Februar beispielsweise einen Betrag von 5.000 Euro an das „Bündnis Entwicklung Hilft“ gespendet. Selbstverständlich sind auch andere öffentlich in den Medien (ARD/ZDF/RTL etc.) genannten Organisationen empfohlene Empfänger von Geldspenden.
Ich habe eine Familie aufgenommen, was muss ich tun, um sie zu registrieren/um finanzielle Unterstützung zu erhalten?
Die Personen müssen mit ihren Pässen im Rathaus vorsprechen, einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ausfüllen und einen Antrag auf Leistungen nach dem AsylBLG stellen (keinen Asylantrag).
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis kann vorab per Mail zugeschickt werden.
Ich möchte als Übersetzer/in (oder Begleiter/in) helfen. Wohin kann ich mich wenden?
Diese Angebote werden gebündelt unter der E-Mail-Adresse: ukrainehilfe@langenfeld.de
Freiwillige, die sich als Übersetzer/in oder Begleiter/in anbieten, werden dann als Kontakt in eine Liste aufgenommen.
Dafür werden dann einige Angaben über Erreichbarkeit machen (Telefonnummer, schlechte Zeiten wegen Arbeit o.ä.) sowie Präferenzen der freiwilligen Dienstleistung abgefragt (werden Übersetzungen lieber in Langenfeld persönlich vermittelt oder lieber telefonisch, ggf. per Videokonferenz?
Ich benötige Wohnraum für eine Familie, die schon in Langenfeld ist. Wo kann ich mich melden?
Auch hierfür gibt es eine Liste der Gesuche für Versorgung mit Wohnraum bei der Stadtverwaltung. Hier wird ebenfalls die zentrale Mailadresse als Kontakt angeboten: ukrainehilfe@langenfeld.de
Ich habe freie Kapazitäten und möchte Wohnraum für Flüchtlinge anbieten.
Was habe ich auch aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Die Flüchtlinge erhalten zunächst Leistungen nach dem AsylBLG. Hierin ist die Unterkunft in städtischen Gemeinschaftsunterkünften vorgesehen. Eine private Unterbringung in Gästezimmer ist ebenfalls möglich, über Möglichkeiten der Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Postfach ukrainehilfe@langenfeld.de
Die Gäste erhalten Barleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts (ohne Unterkunftskosten) sowie die notwendige medizinische Versorgung, nachdem diese bei der Stadt einen Antrag gestellt haben.
Letzte Woche wurde durch das Europäische Parlament erstmals die Massenzustromrichtlinie in Kraft gesetzt. Die Umsetzung auf nationales Recht wird dann einige Tage dauern, dies allein deshalb, weil sie bislang noch nie zum Einsatz gekommen ist und man rechtlich Neuland betritt. Beispielweise muss hier der Rechtskreis festgelegt werden, aus welchem die Vertriebenen versorgt werden (AsylBLG oder SGBII/XII). Zur Überbrückung bis zur Rechtsklarheit wird es zunehmend erforderlich, die Flüchtenden in geeigneter Art unterzubringen.
Welches Vorgehen kommt zur Anwendung, wenn Geflüchtete aus der Ukraine für einen begrenzten Zeitraum oder eine längere Dauer aufgenommen werden?
Sie haben sich dankenswerter Weise bereit erklärt, vorübergehend Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen. Dies soll nur für begrenzten Zeitraum erfolgen. Sofern Sie weiterhin bereit sind, diese Menschen zu unterstützen wird das folgende Vorgehen vorgeschlagen (dieses wird dann auch per Mail wie folgt formuliert):
1.Die privat hier angekommenen ukrainischen Kriegsflüchtlinge werden durch die Stadt Langenfeld erfasst/registriert und entsprechend der von Ihnen angebotenen Kapazitäten verteilt.
2.Es erfolgt eine kurze Beschreibung der aufzunehmenden Personen (schriftlich, telefonisch). Bei einer Akzeptanz durch Sie terminieren wir eine Vorstellung im Rathaus (ggf. mit Dolmetscher), wo Sie Ihre Gäste übernehmen.
3.Nach Klärung der rechtlichen Angelegenheiten werde ich Sie über das weitere Vorgehen informieren. Dies betrifft z.B. die Folgeunterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen oder ggf. Aufwandsentschädigungen oder die finanzielle Versorgung der Kriegsflüchtlinge.
Sind Sie als aufnehmende Person mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden, freut sich die Stadtverwaltung dann über Ihre Rückmeldung.
Wo finde ich gebündelte Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine?
Auf unserer städtischen Internetseite haben wir wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine zusammengefasst. Dort finden Sie auch Formulare und Informationen in ukrainischer Sprache im direkten Download.
Stand: 21. März 2022