Missbrauch beenden: Kein Verkauf von Lachgas-Kartuschen an Kinder und Jugendliche
Der Erwerb, Besitz und Konsum von Lachgas-Kartuschen (auch als Sahnekapsel bekannt) ist in Deutschland völlig legal.
„Leider mehren sich Berichte und Anzeichen, dass die grundsätzlich harmlosen Kapseln zunehmend missbräuchlich verwendet werden. Wir finden auch in Langenfeld immer wieder entleerte Kartuschen an Treffpunkten von Jugendlichen“, weiß Christian Benzrath, Leiter des Referates Recht und Ordnung.
Der Konsum von Lachgas steigt demnach insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Mittlerweile gibt es die Kartuschen bereits in gezielt für diesen Konsum geeigneten Gebinden.
Eigentlich wird Distickstoffmonoxid (N2O) von Ärzten benutzt. Das farb- und geruchlose Gas lindert Schmerzen und löst Ängste, kann aber bei übermäßigem Gebrauch auch Hirnschäden und Suchterkrankungen auslösen.
Teilweise wird das Gas auch als Treibmittel für Schlagsahnespender verwendet. Bei der zweckentfremdeten Nutzung wird das Gas direkt aus der Kapsel oder vorher damit gefüllten Luftballons inhaliert.
Der häufige Konsum kann schwere Schäden nach sich ziehen: Beim Einatmen von reinem Lachgas aus einem Ballon entsteht ein akuter Sauerstoffmangel. Kopfschmerzen sind dabei noch eher harmlose Folgen.
Wird zur Steigerung der Wirkung das Gas aus dem Ballon wiederholt ein- und ausgeatmet ohne abzusetzen oder wird beim Inhalieren eine Plastiktüte über den Kopf gezogen, kann es zu Bewusstlosigkeit oder sogar zum Tod durch Ersticken kommen.
Und auch Frost-Verbrennung im Mundbereich durch das schnell ausströmende Gas treten auf, wenn direkt aus der Kapsel konsumiert wird.
Bei steigenden Dosierungen ist die Entwicklung von Psychosen möglich – psychischen Störungen, bei denen die Betroffenen die Realität verändert wahrnehmen oder verarbeiten.
Fehlende Regulierung
Die Niederlande und Großbritannien haben den Besitz und Verkauf von Lachgas bis auf Ausnahmen bereits verboten, auch Dänemark und Frankreich erließen bereits strengere Vorgaben. Leider ist eine solche Entscheidung in Deutschland derzeit nicht absehbar, auch wenn am 12. Juni 2024 im Petitionsausschuss des Bundestages eine Beschlussempfehlung an den Bundestag in Form einer Petition für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Personen unter 18 Jahren befürwortet wurde.
Die Stadt Wuppertal hat mit einem Appell an den Einzelhandel den ersten Schritt getan, das Problem auf lokaler Ebene anzugehen. „Diesem Schritt folgen wir auch in Langenfeld“, unterstützt City-Manager Jan-Christoph Zimmermann die Aktion. Er wird die Informationen auch über seine Verteiler und Netzwerke veröffentlichen. Unterstützt wird die Initiative zudem von der AWO-Suchtberatung.
Mit einem Flyer werden die Händler aufgefordert, freiwillig Lachgas nicht mehr an Kinder und Jugendliche zu verkaufen und, wenn möglich, ganz aus dem Sortiment zu nehmen. Das gilt insbesondere für Kioske und Tankstellen, bei denen das Angebot vermutlich nur zu Konsumzwecken und nicht zur Auffüllung der Schlagsahnespender genutzt wird. Wer mitmacht, kann auf der Internetseite der Stadt auch ein Hinweisschild herunterladen.
Übrigens: Wer unter Einfluss von Lachgas am Straßenverkehr teilnimmt und sein Fahrzeug (egal ob Rad, E-Scooter, Motorrad oder Auto) deshalb nicht mehr sicher führen kann, begeht auch in Deutschland eine Straftat.
Sensibilisierung für Eltern, Erziehende und Schulen
Parallel startet der Kriminalpräventive Rat gemeinsam mit dem Fachbereich Jugend, Schule, Sport eine Informationskampagne für Eltern, Erziehende und Lehrkräfte.
„Wir nehmen das Thema ernst und möchten Kinder, Jugendliche und Eltern besser informieren“, unterstreicht Sonja Wienecke, Fachbereichsleiterin Jugend, Schule, Sport den breit angelegten Ansatz der Aktion.
Der Flyer enthält darüber hinaus Informationen zu Vapes und E-Shishas, ebenfalls Trends unter Jugendlichen, die Anlass zur Sorge geben. „Alle Inhalations-Produkte sind auf den ersten Blick scheinbar ungefährlich, bunt und hip. Sie verursachen jedoch mehr Schäden als landläufig bekannt“, warnt Matthias Brauße, Leiter der AWO-Suchtberatung Langenfeld/Monheim am Rhein.
Gerade die sogenannten Vapes – ursprünglich zum Ausstieg aus der Nikotinsucht Erwachsener konzipiert, werden offen und bedenkenlos von Kindern und Jugendlichen verwendet – oft wohl auch mit Wissen der Eltern. Dabei sind Verkauf und Abgabe an Personen unter 18 Jahren nach dem Jugendschutzgesetz verboten.
Die Liquids in E-Zigaretten enthalten Substanzen, die teilweise krebserregend oder Allergien auslösend sind, oder die Atemwege reizen. Die vielfältigen Aromastoffe in den Liquids sind bisher nur geprüft bezüglich Schädlichkeit beim Verzehr, nicht für die Inhalation.
Viele gehandelte Vapes haben zudem erhöhte Nikotinbestandteile und sind in Deutschland ganz verboten! Bei einer Prüfung der handelsüblichen Produkte wurde festgestellt, dass jedes dritte als nikotinfrei bezeichnete Produkt dennoch Nikotin enthält.
Für die Unterstützung der Kampagne durch die Stadt Wuppertal bedankt sich Christian Benzrath, der als Koordinator des Kriminalpräventiven Rates die Kontakte hergestellt hat.
Die Informationsflyer für Händler und Eltern sind auf der Seite des Kriminalpräventiven Rates Langenfeld im Serviceporal der Stadt Langenfeld (rechtes Fenster "Downloads") unter folgendem Link herunterladbar:
https://service.langenfeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/6597/show