Grenzstraße muss tageweise für den KFZ-Verkehr vollgesperrt werden
Insgesamt an fünf Tagen tagsüber
Neben dem 22. Oktober werden davon voraussichtlich die jeweils letzten beiden Arbeitstage der letzten Oktoberwoche (30./31. Oktober) sowie der ersten Novemberwoche (7./8. November) betroffen sein. Wie immer in dieser Jahreszeit können sich die Arbeiten und damit die Sperrungen kurzfristig verschieben.
Vollsperrung hinter den Hausnummern 49/56 auf der Grenzstraße
Konkret bedeutet dies an den Tagen der Vollsperrungen, dass die Zu- und Ausfahrt der Grenzstraße noch bis zu den Hausnummern 56 und 49 möglich sein wird.
Die dahinter liegenden Haushalte können ihre Häuser weiterhin fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichen.
Der Autoverkehr muss dann über die Talstraße umgeleitet werden.
Umleitungen:
Von der Talstraße/Grenzstraße aus in die Innenstadt und nach Reusrath
Für die Fahrtrichtung Innenstadt wird der KFZ-Verkehr von der Talstraße aus über die Nebenstraßen (Lindenstraße, Schulstraße, Metzmacherstraße) auf die Hauptverkehrsstraßen (Kölner Straße, Hauptstraße) umgeleitet.
Verkehrsteilnehmende, die in Richtung Reusrath unterwegs sind, müssen an den Sperrungstagen eine etwas weiträumigere Umleitung von der Talstraße über die Metzmacherstraße, die Hauptstraße und die Kölner Straße in Kauf nehmen.
Von der Innenstadt und Reusrath aus zur Talstraße/Grenzstraße
Wer von Reusrath und aus der Innenstadt die Talstraße oder die Grenzstraße erreichen möchte, wird über die Kölner Straße, die Hauptstraße und die Nebenstraßen (Schulstraße, Metzmacherstraße) geführt.
Die Umleitungen sind ausgeschildert.