Frühzeitiger Briefwahlantrag macht nur in wenigen Einzelfällen Sinn
Der in den Medien von der Bundeswahlleiterin veröffentlichte Hinweis, schon jetzt und so schnell wie möglich die Briefwahl zur Bundestagswahl am 23. Februar zu beantragen, führte zu Irritationen und vermehrten Anfragen im Rathaus.
Es macht aus Sicht der Verantwortlichen aktuell nur bedingt Sinn, ohne den vorherigen Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarten einen Briefwahlantrag zu stellen.
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden in Langenfeld vom 24. bis 26.Januar 2025 verteilt.
Grundsätzlich ist es selbstverständlich möglich, vorher einen Briefwahlantrag zu stellen, die Briefwahlunterlagen können aber voraussichtlich nicht vor der 7. Kalenderwoche zugesandt werden, da die Landes- und die Kandidatenlisten erst Ende Januar 2025 rechtssicher feststehen. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden.
Der Tipp des Langenfelder Wahlamtes: „Warten Sie die Wahlbenachrichtigungskarten ab, bevor Sie den Briefwahlantrag stellen.“
Ausnahme: „Für den Fall, dass Sie ab Anfang Februar im Urlaub oder für eine längere Dauer nicht an Ihrem Wohnsitz sein sollten, macht es tatsächlich schon jetzt Sinn, die Briefwahl zu beantragen, da der schnelle Versand der Briefwahlunterlagen dann nach dem Eingang der Stimmzettel im Wahlamt besser vorab organisiert werden kann“, rät Christopher Hens vom Team des städtischen Wahlamtes.
Solche Anträge können an wahlen@langenfeld.de gerichtet werden.