Bebauungsplan „Ri-40 Neuenhof“ – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Bebauungsplan „Ri-40 Neuenhof“ – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Rat der Stadt Langenfeld hat am 05.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ri-40 Neuenhof“ gefasst. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB im sog. vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Ziel und Zweck der Planung ist der Erhalt bzw. die Entwicklung eines bestehenden Gewerbestandortes sowie die Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für die unter Denkmalschutz stehende ehemalige Hofanlage „Neuenhof“ in Richtung Wohnen und Dienstleistungsgewerbe.
Am 17.09.2024 hat der Rat der Stadt Langenfeld die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan „Ri-40 Neuenhof“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird entsprechend für die Dauer eines Monats vom 21.10.2024 bis 22.11.2024 im Internet veröffentlicht.
Der Bebauungsplanentwurf „Ri-40 Neuenhof“ nebst Entwurfsbegründung kann unter folgenden Adressen eingesehen werden:
Landesportal Beteiligung.NRW:
https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld
https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1008961
Ratsinformationssystem der Stadt Langenfeld Rhld.:
https://sessionnet.owl-it.de/langenfeld/bi/vo0050.asp?__kvonr=13311
Zusätzlich werden die Bebauungsplanunterlagen im Referat Stadtplanung und Denkmalschutz des Langenfelder Rathauses in o.g. Zeitraum ausgelegt und können zu den Servicezeiten eingesehen werden.
Auf die Bekanntmachung im Amtsblatt vom 15.10.2024 wird hingewiesen.
Servicezeiten | |
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Montag bis Mittwoch | von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | von 8.00 Uhr bis 17.00 |
Freitag | von 8.00 Uhr bis 12.00 |