Page 3 - Ausstellung - 70 Jahre Natur in Langenfeld
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Schutzgebiete 70 Jahre
in lanGenFelD
in LangenfeLd
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete (NSG/N) dienen
dem Schutz und der Erhaltung beson-
ders seltener oder störungsanfälliger
Tier- und Pflanzenarten. Sie werden
aber auch aus wissenschaftlichen
oder naturgeschichtlichen Gründen,
sowie wegen ihrer Seltenheit oder
besonderen Schönheit ausgewiesen.
Ein derartiges Gebiet unterliegt
einem so genannten Veränderungs-
verbot und stellt damit die strengste
Form der Unterschutzstellung dar.
Die Naturschutzgebietsfläche in
Deutschland betrug in 2015 3,9 %
der Gesamtfläche der Bundesrepu-
blik Deutschland, Nordrhein-West-
falen liegt mit 8 % deutlich über
dem Bundesdurchschnitt.
Auf Langenfelder Gebiet sind das
„Further Moor“ und die „Alt ab-
grabung Klingenberger“ dieser
Schutzkategorie zugeordnet.
Landschaftsschutz-
gebiete
Legende
In den meist großflächigen Land-
Schutzgebiete
schafts schutzgebieten (LSG/L) soll
Kategorie im Gegensatz zu NSG nicht die Natur
Naturschutzgebiet selbst, sondern ihre Funktion (z. B.
Erholungswert), Ästhetik, Eigen art
Naturdenkmal
oder Vielfalt geschützt werden.
Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiete schützen
Geschützter Landschaftsbestandteil nicht nur Naturlandschaften, son-
dern dokumentieren und sichern
auch Kulturlandschaften, also land-
und forstwirtschaftlich genutzte
Gebiete, unter historischen und
denkmalpflege rischen Aspekten.
In der Bundesrepublik Deutschland
gibt es knapp 8.600 LSGs, die einen
Anteil an der Gesamtfläche von
27,6 % ausmachen, in NRW sind es
mit 3.660 Gebieten sogar 41,5 %.
In Langenfeld sind fast alle
Waldfläc hen wie z. B. das Gebiet
„Wenzeln berg/Spürklenberg“ unter
Landschafts schutz gestellt.
Naturdenkmäler
Naturdenkmäler (ND) sind Einzel-
Geschützte Landschaftsbestandteile schöpfungen der Natur, die aus
wissenschaftlichen oder naturkund-
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB/LB) sind Teile von Natur und Landschaft zur Erhaltung, Entwicklung oder
Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege lichen Gründen schützenswert sind.
Einzelbäume (z. B. die sehr alten
Stand: September 2018 stätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Graven“), Quellen sowie Klein -
des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebens-
Eiben und Kopfweiden bei „Haus
ge wässer können so unter Schutz
Hierzu gehören beispielsweise naturnahe Bachabschnitte, Alleen, kleine Wäldchen und Feuchtgebiete – wie
gestellt werden.
beispiels weise das Gebiet der ehemaligen Kiesabgrabung am Heinenbusch.
Die Schaubilder, Kartengrundlagen und Luftbilder stehen im Urheberrecht von Geobasis NRW und der Stadt Langenfeld Rhld. Arbeitsgemeinschaft der
Naturschutzverbände Langenfeld

