Briefwahlantrag
Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Wer am Wahltag keinen Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen.
Die Briefwahl kann bis Freitag, 21. Februar 2025 15:00 Uhr beantragt werden. Die Beantragung erfolgt schriftlich oder persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Langenfeld.
Der Briefwahlantrag kann auf dem rückseitigen Vordruck der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Der Antrag muss zwingend folgende Angaben enthalten:
- Name, Vornamen,
- Geburtsdatum,
- vollständige Anschrift.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax (02173/794 9 1112) oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.
Eine Antragstellung in elektronischer Form ist durch eine E-Mail an briefwahl@langenfeld.de oder über das elektronische Antragsformular online Briefwahlantrag möglich.
Das Briefwahlbüro wird im Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 1 im 3. OG, Raum 302 eingerichtet und öffnet voraussichtlich ab dem 27. Januar 2025.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Antragstellung persönlich oder mit Vollmacht noch bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr, im Briefwahlbüro möglich.