Jugendschutz
Allgemeine Informationen
Der Kinder- und Jugendschutz trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche ohne Schäden und Gefährdungen ihrer körperlichen, geistigen und psychischen Entwicklung aufwachsen können.
Im Jugendschutz sind drei Teilgebiete zu unterscheiden: der erzieherische Jugendschutz, der gesetzliche Jugendschutz sowie der strukturelle Jugendschutz. Der Schwerpunkt der Arbeit des Jugendschutzes im Fachbereich Jugend liegt im erzieherischen Jugendschutz.
1 Was ist der erzieherische Kinder- und Jugendschutz?
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist Primärprävention. Hier geht es um Prävention vor gefährdenden Entwicklungen des Verhaltens in den Bereichen Suchtverhalten, Gewaltverhalten, Nutzung von Medien u.a. Durch die verschiedenen Angebote sollen junge Menschen gestärkt, informiert und befähigt werden, so dass sie neue Handlungskompetenzen erlangen, um sich selbst vor Gefährdungen schützen zu können. Die Maßnahmen sollen darüber hinaus zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und zur Verantwortungsübernahme gegenüber ihren Mitmenschen führen.
Oft genug wird der erzieherische Kinder und Jugendschutz aber fälschlicherweise der Intervention zugeordnet.
„Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz unterstützt und begleitet die jungen Menschen bei den zentralen Entwicklungsaufgaben1 des Heranwachsens. Dazu zählen die Entwicklung der intellektuellen und sozialen Kompetenz, des inneren Bildes von der Geschlechtszugehörigkeit, selbstständiger Handlungsmuster für die Nutzung des Konsums, eines Werte- und Normsystems und eines ethischen und politischen Bewusstseins.“
1 nach Hurrelmann, K./Quenzel, G. (2012): Lebensphase Jugend. 11., vollst. überarbeitete Auflage –Weinheim
Die Themen und Handlungsfelder sind vielfältig und verändern sich. Grundsätzlich gilt es, sich an den Bedarfen und Bedürfnissen und an der Lebenswelt der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Mädchen und Jungen zu orientieren. Bei vielen Gefährdungstatbeständen ist es vor allem wichtig, eine Haltung zu entwickeln bzw. dabei unterstützend zu wirken.
Zu den wesentlichen Arbeitsthemen gehören unter anderem:
- Medien: Computer, Handy, Internet, soziale Netzwerke
- Medien: Unterstützende Links
- Sucht: Alkohol, Nikotin, Computer, Spiel
- Gewalt: (Cyber-)Mobbing, psychische Gewalt, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt
- Ideologie: Rechtsextremismus, Antisemitismus, Sekten
- Sexualität: Aufklärung, LSBATIQ*, Grooming, Missbrauchsprävention
- Gesundheit: Resilienz, Empowerment, Aids-Prävention, Umweltfaktoren
- Konsum: Shopping, Internet
Das bestehende Angebot
Der Jugendschutz betreibt Aufklärung und zielt darauf ab, in verschiedenen Bereichen günstige Verhaltensweisen zu fördern. Die eingesetzten Mittel sind besonders:
- Informationsbroschüren für Kinder, Jugendliche, Eltern, Lehrerschaft, Erzieherschaft
- Einzelveranstaltungen und Schwerpunkte zu bestimmten Jugendschutz-Themen, u.a. zu Suchtmittelmissbrauch und zur Mediennutzung
- Maßnahmen zur Gewaltprävention
- Jugendschutzprojekte
Ziele sind:
- Die Stärkung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen, so dass sie eigenverantwortlich, kritikfähig, entscheidungsfähig und sozialkompetent mit den unterschiedlichen Herausforderungen des Erwachsenwerdens umgehen können und in der Lage sind sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen
- Die Bereitstellung von Informationen über gesetzliche Rahmenbedingungen, pädagogische Empfehlungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen
- Niederschwellige Beratungs- und Informationsangebote
- Nachhaltigkeit durch kompetenz- und ressourcenorientierte Ansätze (Peer-to-Peer –Projekte)
- Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen
- Die Stärkung der Eigenverantwortung der Eltern
- Die Stärkung der Verantwortung von Gesellschaft und Politik
- Zusammenarbeit und Vernetzung der unterschiedlichen Beteiligten
2 Was ist der gesetzliche Jugendschutz?
Im gesetzlichen Jugendschutz wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überwacht, insbesondere die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugend-Arbeitsschutzgesetzes.
3 Der Strukturelle Jugendschutz
befasst sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen und Strukturen, die Gefahren besonders für Kinder und Jugendliche darstellen können. Dazu gehört besonders die Stadtplanung mit den Bereichen Wohngebiete, Verkehrsstrukturen, Freiflächen, Spielflächen. Dazu zählen auch mögliche Belastungen der Umwelt, von denen Kinder und Jugendliche oft besonders betroffen sind. Auf die Gestaltung dieser Lebensbereiche hat der strukturelle Jugendschutz Einfluss zu nehmen.
Zielgruppe der Angebots-/ Kooperationspartner
Viele Aktionen und Projekte werden in Zusammenarbeit mit anderen Trägern, Einrichtungen und Personen durchgeführt.
Dazu gehören:
- Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer
- Freie Träger der Jugendhilfe, Fachkräfte der Offenen Kinder-und Jugendarbeit, der Jugendverbände und
der Jugendsozialarbeit
- Öffentlichkeit, Bürgerinnen und Bürger, Fachämter, Verwaltung, Vereinen
Bei Themen, deren Bearbeitung nicht direkt über den städtischen Jugendschutz erfolgen kann, werden weitere Referenten angefragt und die Kosten hierfür übernommen bzw. bezuschusst.
Ebenso können Einrichtungen der Jugendhilfe einen Antrag zur Kostenübernahme für ein Projekt, eine Schulung etc. beim Jugendschutz stellen.
4 Rechtliche Grundlagen
Der erzieherische Kinder-und Jugendschutz ist eine Aufgabe von Verfassungsrang. Sie ist insbesondere begründet in Artikel 6 Abs.2 des Grundgesetzes und in Artikel 6 Abs.2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Erfüllung des damit verbundenen Auftrages wird in unterschiedlichen Rechtsetzungen ausformuliert:
Dazu gehört,
- das Jugendschutzgesetz
- der Jugendmedien-Staatsvertrag
- und § 14 SGB VIII- KJHG Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
02173/794-3103
Zuständige Abteilung:
Jugendarbeit, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss (Referat 310)