Stadtverwaltung verurteilt eigenmächtigen Eingriff in den Straßenverkehr und bringt ihn zur Anzeige
Zwei aktuelle Vorfälle in Reusrath veranlassen die Stadtverwaltung Langenfeld, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eigenmächtige Eingriffe in den Straßenverkehr nicht nur auf das Schärfste verurteilt, sondern auch zur Anzeige gebracht werden.
In den aktuellen Fällen waren an der Straße Schelthofen zweimal widerrechtlich mehrere Poller entfernt und entwendet worden.
Diese Poller wurden in Umsetzung eines Beschlusses des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10. November 2022 im Juli dort aufgestellt. Inhalt des Beschlusses war die Vermeidung von Durchgangsverkehren an der genannten Anliegerstraße.
„Es ist uns bekannt, dass es Personenkreise gibt, die mit dieser Maßnahme nicht einverstanden sind. Eine von der Mehrheit der im Rat vertretenen Fraktionen beschlossenen und von der Verwaltung umgesetzten Maßnahme eigenmächtig und gesetzeswidrig in den vorherigen Zustand zurückzuversetzen kann und darf nicht das Mittel der Wahl sein – nicht in Reusrath und an keiner anderen Stelle“, verurteilt Fachbereichsleiter Thomas Küppers die bereits zweimal vorgenommene Entwendung der aufgestellten Poller in Reusrath.
Dieses widerrechtliche Vorgehen ist nach seinen Angaben leider kein Einzelfall, denn auch an anderen Orten im Stadtgebiet sind zum Glück vereinzelt, aber eben immer wieder eigenmächtige Eingriffe in den Straßenverkehr zu beobachten.
In solchen Fällen wurde seitens des Stadtverwaltung Strafanzeige gestellt oder mindestens ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
„Dies werden wir weiter so handhaben“, versichert Thomas Küppers den Weg der Verwaltung, die in dieser Woche nochmals volle Rückendeckung der Politik zu dieser Vorgehensweise erhalten hatte.
Mit dem abschließenden Blick auf die Situation in Reusrath arbeitet die Verwaltung aktuell an einer Alternativ-Lösung für die Poller, um möglichen weiteren widerrechtlichen Entfernungen entgegenzuwirken.