Whistleblowing/Hinweisgeberschutzgesetz
Gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie sind alle Behörden und Kommunen verpflichtet, Kanäle einzurichten, über die Verstöße gegen EU-Recht gemeldet werden können.
Grundlegendes Ziel der Richtlinie ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen zu forcieren, gleichzeitig jedoch auch den Hinweisgeber (Whistleblower) besser zu schützen, so dass sie/er keine negativen Konsequenzen als Folge der Meldung zu befürchten hat.
Verstöße können telefonisch als auch per E-Mail gemeldet werden
02173/794-1666