Informationen zur Kindertagespflege
Wie sehen meine Arbeitszeiten aus?
Betreuungszeiten sollten in Abstimmung mit eigenen familiären Verpflichtungen angeboten werden. Hierzu muss der zeitliche Betreuungsumfang, den Eltern für ihr Kind wünschen, passen. Diese Betreuungsstunden, sowie die Bring- und Abholzeiten werden zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern konkret vereinbart. Hierzu kann die unter Formulare eingestellte Betreuungsvereinbarung genutzt werden. Die Nachfrage nach einem flexiblen Betreuungsangebot, auch in den Randzeiten der Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie am Wochenende zeichnet sich ab.
Welchen Versicherungsschutz benötige ich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?
Da Kindertagespflegepersonen selbstständig tätig sind, müssen sie selbst für die Sozialversicherungen sorgen. Eine Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung dient der eigenen Absicherung. Wenn eine aktuelle Pflegeerlaubnis für die Kindertagespflege vorliegt, sind Tageskinder, sofern die Vermittlung über das Referat Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege lief, über die Unfallkasse NRW unfallversichert.
Wo bekomme ich Rat und Hilfestellung?
Die Stadt Langenfeld Rhld. bietet Fachberatung für Kindertagespflege an. Die Fachberatung berät in allen Fragen rund um die Kindertagespflege. Die Beratung kann sowohl telefonisch als auch persönlich, wie auch vor Ort in der Kindertagespflegestelle erfolgen.