Informationen zur Kindertagespflege
Was verdiene ich als Kindertagespflegeperson?
Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig, erhalten jedoch eine Geldleistung durch die Stadt Langenfeld. Durch den Abgang und Neuzugang von Kindern mit unterschiedlichen Stundenbuchungszeiten können Sie nicht mit einem regelmäßigen Einkommen rechnen.
Die Geldleistung wird durch die Satzung, welche am 01.08.2024 Inkraft tritt, durch Qualitätsstufen festgelegt. Hier finden Sie eine genau Beschreibung darüber, wie sich die Geldleistung zusammensetzt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: Kindertagespflege@langenfeld.de
Wie viele Tageskinder darf ich betreuen?
Die Fachberatung für Kindertagespflege wird jede Kindertagespflegeperson im Verlauf der Qualifizierung zur Anzahl von Tageskindern beraten. In der gültigen Pflegeerlaubnis wird dann die Anzahl der Tageskinder, die im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen betreut werden dürfen, geregelt. Maximal können 5 gleichzeitig anwesende fremde Kinder, bei Abschluss von insgesamt 8 Betreuungsverhältnissen betreut werden. Eigene Kinder können je nach Alter und Anzahl der in der Pflegeerlaubnis genannten Tageskinder zugerechnet werden.