Einleitungsbeschränkungen für die öffentliche Schmutzwasserkanalisation (Fettabscheideranlagen)
Die Entwässerungssatzung der Stadt Langenfeld regelt detailliert, wie die Beschaffenheit des einzuleitenden Abwassers aussehen darf. Es gibt Stoffe und Bestandteile, die haben sowohl aus ökologischen, als auch aus betrieblichen Gründen nichts im Abwasser zu suchen. Als Beispiel seien fetthaltige Stoffe genannt, die zu Verstopfungen im Kanalnetz führen können. Aus diesen Gründen müssen im Einzelfall Fettabscheider auf dem Grundstück eingebaut werden. Betroffen hiervon sind zum Beispiel:
- Metzgereien
- Hotels und Restaurants
- Großküchen und Kantinen
- Imbissbuden
Vor dem Einbau eines Fettabscheiders sind die dazugehörigen Entwässerungspläne zusammen mit dem Formular zum Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage für Fettabscheider bei dem Referat Umwelt, Verkehr, Tiefbau einzureichen.