Rückstausicherung (Schutz vor Kellerüberflutungen)
In den letzten Jahren sind nach den heftigen Gewitterregen, die auch gerne als „Jahrhundertregen“ bezeichnet werden, Keller und andere tiefliegende Räume überflutet worden.
Darunter sind lokal begrenzte und außergewöhnlich starke Regenereignisse gemeint, bei denen in kürzester Zeit so viel Regen anfällt wie sonst in mehreren Monaten insgesamt.
Die Folge hiervon ist, dass nicht nur die öffentlichen Kanäle das Regenwasser nicht mehr aufnehmen können. Regenwasser läuft dann aus den überlasteten Dachrinnen über und spritzt aus Fallrohren heraus, weil aufgrund der Dimensionierung diese nicht mehr in der Lage sind, das Regenwasser abzuleiten. Nicht nur Grundstücke werden überflutet, sondern auch öffentliche Straßen, Wege und Plätze.
Folglich stehen dann ganze Straßen und Privatgrundstücke unter Wasser, wobei das Oberflächenwasser über tiefliegende Hauseingänge, Kellerfenster oder auch Garagenzufahrten in die Häuser eindringen und somit große Schäden verursachen kann.
Bei diesen „Jahrhundertregen“ handelt es sich um höhere Gewalt, für die ein öffentliches Kanalnetz nicht dimensioniert ist.
Trotz der Bemessung nach den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und des sorgfältigen Betriebs der öffentlichen Abwasseranlage können die städtischen Kanäle aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass sie jedes außergewöhnliche Regenereignis einwandfrei ableiten können.
Eine Haftung der Stadt scheidet in diesen Fällen von höherer Gewalt aus.
Bei starken Regenereignissen ist daher mit einem Einstau im Kanal und somit auch mit einem Rückstau in den Grundstücksanschlussleitungen zu rechnen.
Ein Großteil dieser Schäden könnte vermieden werden, wenn jeder Grundstückseigentümer Vorsorgemaßnahmen trifft.
Nach §13 Abs. 7 der Entwässerungssatzung der Stadt Langenfeld vom 24.06.2022 muss sich jeder Grundstückseigentümer vor Rückstau schützen:
Folgende Maßnahmen schützen die Keller vor Überflutung:
Rückstauschutz:
Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen gegen Rückstau gesichert werden.
Im Regelfall gilt als Rückstauebene die Oberkante der Straße oder des Geländes vor dem Haus an der Einleitungsstelle.
Schutz gegen Rückstau bieten Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleifen, aber auch Rückstauverschlüsse.
Rückstauverschlüsse dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn z.B. ein Gefälle zum Kanal besteht:
- die zu schützenden Räume von untergeordneter Nutzung sind, d.h. dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden,
- der Benutzerkreis klein ist und in diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht,
- bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.
Eine regelmäßige Wartung und Inspektion der Rückstausicherung (Abwasserhebeanlage, Rückstauverschlüsse) ist daher wichtig wie erforderlich.
Überflutungsschutz:
Aufgrund der Gefällesituation können Grundstücke durch den Oberflächenabfluss von angrenzenden Flächen wie z.B. Straßen oder landwirtschaftliche Flächen gefährdet sein. Hier ist zu beachten, dass bei Starkregen auch von Grünflächen Wasser abfließen kann.
Tiefliegende Hauseingänge, Garagenzufahrten, Kellerabgänge und Kellerfenster sind ebenfalls stark gefährdet.
Auch ist durch die Topographie um das Objekt herum zu beachten, wieviel Oberflächenwasser, welches auf dem Grundstück selbst anfällt, zu bedingt tiefliegenden Objektbereichen zufließt.
Mögliche bautechnische Schutzmaßnahmen zur Anpassung oder Minderung der Abflusssituation auf dem Grundstück:
- Grundstückseinfassungen (Mauern), Verwallungen, Schwellen o.Ä. als Zufluss-Sperren.
- Kein direkter Zulauf des Oberflächengefälles auf Gebäude und Anlagen.
- Abflussführung in risikoarme Grundstücksbereiche.
- Schaffung von gezielten Flutmulden / Flutflächen.
- Beseitigung von Abflusshindernissen.
- Verzicht auf Flächenbefestigung / Versiegelung
Die Anregungen sollten ernst genommen werden. Denn nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz des Eigentums gegen Rückstau und Überschwemmungen gegeben.
Zu beachten ist, dass Versicherungen zumeist keine Entschädigung bezahlen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht.
Weitere Informationen zu diesem Thema erteilt das Referat 530, Umwelt, Verkehr, Tiefbau, unter der Telefonnummer 02173 794 - 5313 und - 5308
Beispiel für einen Hausanschluss in einer Rückstausituation
Beispiel für eine Rückstauanlage mit Doppelverschlussklappe