Allgemeine Informationen zur Grundstücksentwässerung
Die für die Entwässerung eines Grundstückes notwendigen haustechnischen Abwasseranlagen und Anschlussleitungen sind gemäß § 13 Abs. Pkt. 3 der städtischen Entwässerungssatzung der Stadt Langenfeld durch den Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer als Eigentümer der privaten Abwasseranlagen grundsätzlich auf seine Kosten herzustellen, zu erneuern, zu verändern, zu beseitigen und zu unterhalten.
Für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage oder einer wesentlichen Veränderung der Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück ist ein Prüf- oder Zustimmungsverfahren notwendig, bei der ein Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage bei der Stadt Langenfeld, Referat Umwelt, Verkehr, Tiefbau, einzureichen ist.
In diesem Zusammenhang ist die Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Bereich gem. der zugelassenen Fachunternehmerliste der Stadt Langenfeld durch den Grundstückseigentümer selbst zu beauftragen.
Weitere Informationen:
Die Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage ist gegenüber der Stadt Langenfeld anhand des Anschlussaufmaßblattes zu dokumentierten.