Grillplatzvermietung im Freizeitpark startet am 4. März 2025
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Der Freizeitpark verfügt über zwei Grill- und Picknickplätze mit insgesamt acht Grills. Für die Benutzung ist eine Voranmeldung erforderlich.
Die Anmietung und gleichzeitige Bezahlung der Grillplätze erfolgt direkt bei der persönlichen Buchung im Bürgerbüro im Rathaus oder im Freizeitparkbüro Zum Stadion 93. Die Benutzungsgebühr muss sofort bei der Buchung entrichtet werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich, aber ein Ausweichtermin kann bei freien Terminen im gleichen Jahr vereinbart werden.
Der Mietpreis pro Grillplatz beträgt 37,50 Euro.
Wenn die Nutzung gewünscht wird beträgt der Pauschalpreis für Wasser 10,70 Euro und Strom 11,90 Euro.
Die WC-Anlage des Freizeitparks kann während der allgemeinen Öffnungszeiten genutzt werden.
Weitere Informationen zum Freizeitpark und zur Grillplatzanmietung finden sie hier:
Grillplatzanmietung / Benutzungsordnung für die Grill- und Picknickplätze des Freizeitparks