Gemeinsame Kontrollaktion: Barbershops in Leverkusen und Langenfeld wurden überprüft
Die Kontrollen erfolgten gemeinsam mit der Gewerbeaufsicht, dem Ausländeramt, dem Zoll sowie der Polizei. Die Steuerfahndung Köln hat die Maßnahme im Rahmen der Steueraufsicht ebenfalls begleitet.
Die Beamten des Zolls überprüften insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie mögliche illegale Beschäftigungen.
Die Einhaltung der Handwerksordnung wurde durch Mitarbeitende der Gewerbeaufsicht überprüft. Wer ohne Eintragung in die Handwerksrolle tätig ist, verstößt gegen das Handwerksrecht und handelt rechtswidrig zu Lasten der handwerklich ausgebildeten Friseurmeisterinnen und -meister.
„In Langenfeld hatten zudem geprüfte Inhaber von Friseursalons auf die Vorteile und Einsparungen, die die Konkurrenz sich pflichtwidrig verschafft, hingewiesen“, erklärt Christian Benzrath, Leiter des Referates Recht und Ordnung, die Zielrichtung des Einsatzes. Unterstützt wurde der Langenfelder Einsatz zudem vom Kreisordnungsamt Mettmann, das im Kreisgebiet die Gewerbeaufsicht ausübt.
In Leverkusen überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 11 Betriebe. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln überprüfte dabei insgesamt 33 angetroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Bei mehr als der Hälfte der kontrollierten Betriebe haben wir erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit festgestellt. Zum Teil werden Mitarbeiter für weniger als zehn Euro pro Stunde beschäftigt oder arbeiten bereits seit knapp zwei Monaten, ohne zur Sozialversicherung gemeldet zu sein“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. In je einem Fall gibt es zudem konkrete Anhaltspunkte auf den Missbrauch von Sozialleistungen und den Verstoß gegen Auflagen des Aufenthaltstitels.
In Langenfeld wurden 13 Barbier- und Friseur-Betriebe und zwei Nagelstudios überprüft, dabei bestand in sechs Betrieben der Verdacht eines Verstoßes gegen die Abgabenordnung im Zusammenhang mit der Kassenführung, die Finanzfahndung geht dem weiter nach. In drei Fällen besteht der Verdacht des Verstoßes gegen die Handwerksordnung, hier wird die Gewerbeüberwachung die Sachverhalte mit der zuständigen Kammer abgleichen. Auch gegen die Preisangabenverordnung wurde in sechs Betrieben verstoßen, hier folgen nun Bußgeldverfahren. Auch in Langenfeld besteht in fünf Fällen der Verdacht eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, diese werden vom Hauptzollamt Düsseldorf weiter überprüft.
In einem überprüften Nagelstudio wurden drei Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, durch das Ausländeramt und die Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen und einer erkennungsdienstlichen Überprüfung zugeführt. Strafverfahren wurden in diesen Fällen eingeleitet. Zudem wurde eine illegale Wohnung in einem Keller gefunden, hier wird nun die Bauaufsicht weiter tätig.
„Die gemeinsame Aktion soll sowohl der Stärkung des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger, als auch der Abschreckung dienen, indem der Staat geltendes Recht durchsetzt und gewerbliche Strukturen durchleuchtet. Gleichzeitig soll auch die interkommunale Zusammenarbeit und die Kooperation verschiedener Behörden und Institutionen wie Zoll, Ordnungsamt, Ausländerbehörde, Polizei und Steuerfahndung gestärkt werden“, erläutert Marcus Richter, Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes in Leverkusen. Die Koordinierung der Aktion erfolgte auch vor dem Hintergrund der Bekämpfung von Clan- und Bandenkriminalität.