Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Nachfolgend fassen wir einige wichtige Informationen und Links für Menschen zusammen, die aus der Ukraine nach Langenfeld geflüchtet sind.
Die Stadt Langenfeld arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, die hier ankommenden Menschen nicht nur mit Wohnraum zu versorgen, sondern ihnen auch das Ankommen in unserer Stadt und damit auch in einem fremden Land zu erleichtern.
Die nachfolgenden Informationen sollen den Geflüchteten dabei ebenso eine Hilfe sein, wie den Langenfelderinnen und Langenfeldern, die sich bereit erklärt haben, Menschen aus der Ukraine bei sich aufzunehmen.
Die Hilfsbereitschaft unserer städtischen Gemeinschaft ist dabei ungebrochen und absolut großartig. Angefangen bei der Aufnahme Geflüchteter, über die Bereitschaft, Hilfsgüter zu spenden, zu sammeln und den Transport in die Ukraine zu organisieren oder selbst vorzunehmen.
Hotline und zentrale E-Mailadresse zur Beratung für Vertriebene und Gastgeber
Fragen zum Thema können Sie an die zentrale E-Mailadresse
richten.
Unter dieser Möglichkeit der Kontaktaufnahme können auch Wohnungsangebote gemeldet werden.
Aufnahme-Kapazitäten für Geflüchtete in Langenfeld
Mehr als 164 Menschen aus der Ukraine sind bereits nach Langenfeld gekommen (Stand: 21. März 2022). Die meisten von ihnen wurden bislang privat untergebracht.
In den bestehenden städtischen Unterkünften stehen begrenzte Kapazitäten zur Verfügung. Hier sind auch Geflüchtete aus anderen Staaten untergebracht, die bereits vor einigen Jahren in Langenfeld aufgenommen wurden. Zudem wurde der Stadt Langenfeld die Zuweisung weiterer Geflüchtete aus Afghanistan, Syrien und anderen Herkunftsländern angekündigt.
Die Stadt Langenfeld hat Vorkehrungen getroffen, um weitere Kapazitäten für Menschen aus der Ukraine zu schaffen. Die Wilhelm-Würz-Sporthalle an der Jahnstraße wird ab der 12. KW für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen zur Verfügung stehen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, Menschen in einer städtischen Unterkunft erst aufgenommen werden können, wenn sie von der Stadt registriert wurden.
Private Unterbringung von Flüchtenden in Langenfeld
Sollten Sie sich zu einer privaten Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine entschieden haben, können Sie sich ebenfalls für Fragen an die E-Mailadresse ukrainehilfe@langenfeld.de wenden.
Private Abholung von Geflüchteten aus der Ukraine
Hierzu hat die Stadt Langenfeld am 16. März 2022 eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Die aktuelle Situation in der Ukraine löst auch in Langenfeld eine nicht abebbende Welle der Hilfsbereitschaft aus. Das Schicksal der vor Krieg und Zerstörung fliehenden Menschen lässt viele Bürgerinnen und Bürger nicht ruhen.
Vielfältige Hilfsangebote sind geschaffen worden, die Menschen in der Ukraine oder auch die Flüchtlinge hier vor Ort zu unterstützen, sei es die Organisation von Transporten lebenswichtiger Medikamente, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchsgütern in das Kriegsgebiet oder das Anbieten von Wohnraum für die Flüchtlinge.
Einige hilfsbereite Menschen in dieser Stadt beabsichtigen nun, bei dem Transport von Hilfsgütern in Richtung der Ukraine auf dem Rückweg eine größere Anzahl von Flüchtlingen mitzunehmen und nach Langenfeld zu verbringen.
Diese sicherlich gut gemeinte Aktion entbehrt aus Sicht der Betroffenen nicht einer gewissen Logik: warum soll der Rückweg nach Deutschland eine Leerfahrt sein? „Gleichwohl bitte ich aufgrund der – trotz aller städtischerseits bereits getroffenen Maßnahmen - beschränkten Unterbringungskapazitäten in Langenfeld solch eigeninitiierten Aktionen allenfalls dann durchzuführen, wenn für die transportierten Personen durch die Akteure vor Ort im Vorfeld private Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen wurden“, so Holger Hammer, Leiter des Referates Soziales Angelegenheiten.
Die 1. Beigeordnete Marion Prell ergänzt: „Stand heute wurden in Langenfeld, bereits mehr als 130 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Wir können als sicher davon ausgehen, dass sich diese Anzahl in den nächsten Wochen deutlich erhöhen wird. Nicht jeder hat die Möglichkeit, privat bei Verwandten und Freunden unterzukommen, weshalb wir die Wilhelm-Würz-Halle für die Aufnahme von Flüchtlingen vorbereiten, die anderweitig nicht versorgt werden können.“
Zu diesen ukrainischen Flüchtlingen kommen noch diejenigen hinzu, die schon seit Jahren um Schutz in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch in Langenfeld nachsuchen. Dies sind derzeit über 450 Personen, die in städtischen Übergangsheimen leben. Weitere 20 afghanische Ortskräfte und etwa 10 Flüchtlinge aus anderen Herkunftsstaaten sind aktuell durch das Land zur Aufnahme angekündigt und werden hier jeden Tag erwartet.
Alles in allem also eine angespannte Situation, die es erfordert, dass die Flüchtlinge in geordneten Bahnen nach Langenfeld gelangen.
„Deshalb bitte ich bei allem Verständnis für den guten Willen, die hinter diesen Aktionen stehen, von einem unabgestimmten Transport von Flüchtlingen nach Langenfeld abzusehen“, so Marion Prell.
Einreise und Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine
Um einen schnellen Überblick über die Einreise und den Aufenthalt von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu haben, bittet das Ausländeramt des Kreises Mettmann, alle aus der Ukraine einreisenden Personen darum, einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Erwachsene)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Kinder, unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren)
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann im Bürgerbüro oder im Referat Soziale Angelegenheiten ausgefüllt und abgegeben werden. Dabei sind die Koleginnen und Kollegen im Langenfelder Rathaus gerne beim Ausfüllen der Anträge behilflich. Eine persönliche Vorsprache beim Ausländeramt ist nicht erforderlich.
Ukrainische Geflüchtete fahren kostenlos Bus und Bahn
Die Rheinbahn teilt mit, dass Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges in ihrem Land aus ihrer Heimat flüchten mussten, ab sofort bei der Rheinbahn und in ganz Deutschland kostenlos alle Busse und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen können. Diese Regelung gilt für alle Nahverkehrszüge wie S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Als Fahrausweis dienen entweder ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument oder so genannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.
Sicher mit dem Fahrrad Unterwegs
Der praktische Flyer "Sicher mit dem Fahrrad unterwegs" als Download:
Практична листівка "Безпечно в дорозі на велосипеді" як скачати
Ratgeber "Sicher mit dem Rad unterwegs"
Geflüchtete aus der Ukraine werden unbürokratisch geimpft
Geflüchtete aus der Ukraine, die im Kreis Mettmann ankommen, können sich hier auch gegen Corona impfen lassen. Sowohl in den dezentralen Impfstellen, als auch im Impfbus und bei den weiteren mobilen Impfaktionen des Kreises Mettmann werden impfwillige Geflüchtete geimpft. Die für die Impfungen nötigen Aufklärungsunterlagen liegen in ukrainischer Sprache vor und sind an die Impfstellen verteilt. Zusätzlich wird bei entsprechendem Bedarf auch in Sammelunterkünften oder im Rahmen privater Initiativen Aktionen mit dem Impfbus oder einem mobilen Team angeboten. Hinweise auf die dezentralen Impfstellen und die mobilen Impfaktionen gibt es auf den Seiten des Kreises Mettmann.
Nachfolgend einige Links in ukrainischer Sprache zum Thema Impfen
(Aufklärungsformulare und Informationen zur Immunisierung):
Wegbeschreibung zur Impfstelle in Langenfeld (Ukrainisch/українською мовою)
Impf-Formular zu Protein-Impfstoff Novavax (Ukrainisch/українською мовою)
Impf-Formular zu Vector-Impfstoff Johnson (Ukrainisch/українською мовою)
Impf-Formular zu mRNA-Impfstoffen Biontech/Moderna (Ukrainisch/українською мовою)
7 Gute Gründe für das Impfen (Ukrainisch/українською мовою)
Impfkalender (Ukrainisch/українською мовою)
Info zur Impfung von Jugendlichen (Ukrainisch/українською мовою)
Info zur Impfung von Kindern (Ukrainisch/українською мовою)
Impfangebote des Kreises Mettmann
Merkblatt zur Tuberkulose-Impfung (Ukrainisch / українською мовою)
Zentrale Untersuchungs- und Impfstelle für ukrainische Geflüchtete
Um ukrainischen Geflüchteten schnellstmöglich Zugang zu medizinischer Versorgung zu verschaffen, notwendige Erstuntersuchungen vorzunehmen und auch Impfungen zu verabreichen, ist das Gesundheitsamt seit Beginn der Flüchtlingswelle in den von den kreisangehörigen Städten eingerichteten Flüchtlingsunterkünften unterwegs. Vor Ort gibt es einen ersten Gesundheitscheck – u.a. zum Ausschluss von Tuberkulose –, und auch Corona-Impfungen werden von den mobilen Impfeinheiten des Kreises angeboten. Behandlungsbedürftige Personen werden gegebenenfalls an niedergelassene Ärzte vermittelt.
Damit ist zwar in den Sammelunterkünften die Erstversorgung der Ankömmlinge sichergestellt, geschätzt zwei Drittel der Geflüchteten sind jedoch privat untergebracht und wissen möglicherweise nicht, wie sie Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten und wo sie sich impfen lassen können.
Das Kreisgesundheitsamt hat deshalb in Mettmann in einem Nebengebäude des Kreishauses eine Erstuntersuchungsstelle eingerichtet, in der ukrainische Geflüchtete sich einem ersten Gesundheitscheck unterziehen können. Besteht ein Behandlungsbedarf, werden die Betroffenen entsprechend beraten und unmittelbar an eine passende Arztpraxis vermittelt. Beim Gesundheitscheck in der Untersuchungsstelle wird auch der Impfstatus überprüft. Auf Wunsch können sich die Geflüchteten gleich vor Ort gegen Corona impfen lassen. Weitere Impfungen – etwa gegen Masern (als Voraussetzung für den Kita-Besuch) – sollen in Kürze ebenfalls angeboten werden.
Die Untersuchungs- und Impfstelle im Kreishausanbau, Düsseldorfer Str. 26, ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr geöffnet.
Infos zur Hilfe für die Ukraine werden auf städtischer Internetseite gebündelt
Die Informationen der Stadt Langenfeld zur Hilfe für die Ukraine haben wir auf unserer städtischen Homepage in einer eigenen Rubrik zusammengefasst:
https://www.langenfeld.de/Ukrainehilfe.htm
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland
Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zusammengefasst.
Auszahlung von Leistungen nach AsylBLG (Asylbewerberleistungsgesetz)
Nach Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen kann im Regelfall eine Leistungsgewährung erst nach Registrierung erfolgen.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) hat am 16.03.2022 mitgeteilt, dass Leistungen an ukrainische Flüchtlinge, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, auch ohne vorherige Registrierung (diese muss aber zeitnah nachgeholt werden) gewährt werden.
Dies gilt für ukrainische Flüchtlinge in Privathaushalten ebenfalls, ein dringender Bedarf und der Aufenthaltsort in der Gemeinde nachgewiesen ist und keine anderweitige Überbrückungsmöglichkeit von anderer Seite (z.B. Verwandte) besteht.
Informationen zur privaten Aufnahme von Flüchtlingen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in einer FAQ wichtige Informationen zu Mietrecht, Versicherungsschutz und anderen Themen zur privaten Aufnahme von Flüchtlingen zusammengefasst:
In diesem Zusammenhang gibt es den Hinweis, dass einige Versicherungsgesellschaften zunächst bis zum 31.12.2022 kostenlos ihre Leistungen bei und für Kunden, die Flüchtlinge aufnehmen, erweitern.
Dabei können in einigen Versicherungssparten wie Hausrat, Privathaftpflicht und Tierhaltehaftpflicht für Hunde die Leistungen beitragsfrei gestellt werden. Im Schadenfall ist ein Nachweis über die private Aufnahme von Flüchtlingen vorzulegen.
Fragen Sie für Details bitte Ihren Versicherer zu den genauen Bedingungen, da beispielsweise Schäden unter den versicherten Personen bedingungsgemäß ausgeschlossen gelten können.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat Informationen auf einer Internetseite gebündelt, die sich ausschließlich mit dem Thema der Geflüchteten Menschen aus der Ukraine befasst. Auf dieser Seite werden einige relevante Informationen aus unterschiedlichen Bereichen wie Aufenthalt, Wohnen und finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt. Dort sind auch Informationen in ukrainischer Sprache zu finden:
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
Kreispolizei Mettmann legt Informationsflyer für Geflüchtete aus der Ukraine auf
Einen Informationsflyer mit Tipps und Ansprechpartnern hat die Kreispolizeibehörde Mettmann aufgelegt, um mit Rat und Tat den Menschen zur Seite zu stehen, die aus der Ukraine in unsere Stadt geflüchtet sind.
Informationen der Polizei für Geflüchtete aus der Ukraine
Інформація Поліції для біженців з України
Außerdem hat das Landeskriminalamt NRW umfangreiche Hinweise zu relevanten Kriminalitätsphänomenen in Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation zusammengestellt. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert und inkludiert umfangreiches Informationsmaterial:
https://polizei.nrw/kriminalitaet-im-zusammenhang-mit-der-aktuellen-lage-in-der-ukraine
Informationen zum Notruf in Deutschland gibt es auf der sogenannten "nora"-Webseite, die derzeit nach Angaben des NRW-Innenministeriums überarbeitet wird und aktuell den nachfolgend verlinkten Informationsfilm aktuell nur in englischer Sprache mit ukrainischen Untertiteln beinhaltet:
https://www.nora-notruf.de/en-en/nora-video-ukrainian
Weitere wichtige Links und Formulare im Überblick
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Erwachsene)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Kinder, unbegleitete Minderjährige unter 16 Jahren)
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (dort sind witere Infos unter dem Link https://www.mkffi.nrw/ukraine zusammengefasst)
- Das Bundesinnenministerium hat ein Hilfeportal online geschaltet, wo Flüchtlinge wichtige Informationen in ukrainischer Sprache erhalten.
Dort finden sich auch Unterstützungsangebote für Frauen und Kinder: www.germany4ukraine.de (українською мовою) - Weitere wertvolle Informationen zu Spendenmöglichkeiten und anderen Themen rund um die Ukraine hat auch das Auswärtige Amt zusammengefasst:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR?openAccordionId=item-2513242-4-panel