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Elektromobilität in Langenfeld

Inhaltsbereich

Bereits mit dem ersten, vom Rat der Stadt Langenfeld am 11.12.2012 (DS 15/867) beschlossenen, Integrierten Kommunalen Klimaschutz-Konzept hat sich die Stadt dazu entschieden, die Entwicklung der Elektromobilität nicht nur passiv zu begleiten, sondern aktiv mitzugestalten. In den ersten Jahren lag das Augenmerk noch darauf, Bürger*innen und Unternehmen Elektromobilität zu zeigen und erlebbar zu machen. Hierzu wurden Ausstellungen an verkaufsoffenen Sonntagen, Roadshows und Informationsveranstaltungen für Unternehmen in Kooperation mit verschiedenen Automarken und mit Unterstützung von Langenfelder Pionieren im Bereich der Elektromobilität organisiert.

Elektromobilitätskonzept der Stadt Langenfeld, Schwerpunkt Ladeinfrastruktur - Abschluss März 2023

Eine Antragstellung gemäß der Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungen für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ist ab dem 15.12.2023 für einen Zeitraum von 8 Wochen möglich.

Die Lage der Standorte ist im Dokument "Elektromobilitätskonzept Langenfeld Standortbündel Veröffentlichung Dez 23" (Stand Dezember 2023) dargestellt.

Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungen für Ladeinfrastruktur

Die Dokumente zum Elektromobilitätskonzept können Sie hier herunterladen:

Elektromobilitätskonzept der Stadt Langenfeld mit Schwerpunkt Ladeinfrastruktur

Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungen für Ladeinfrastruktur

Für Fragen stehe Ihnen Herr Hecker gerne zur Verfügung.

Das Projekt Ladeinfrastruktur Konzept_Stadt Langenfeld wird im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV mit insgesamt 95.200 Euro durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.

Logokombi_EvO+BMDV+NOW+PtJ_Presse

Die Erstellung dieser Studie wurde im Rahmen der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gefördert. Fördermittel dieser Maßnahme werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Programm NextGenerationEU bereitgestellt. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.

Gefördert durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr NextGenEU

Freies Parken für Elektroautos in Langenfeld

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Elektromobilitätskonzept der Stadt Langenfeld, wurde ebenfalls das freies Parken für Elektroautos in Langenfeld verlängert:

Das kostenfreie Parken für Elektroautos (gemäß § 2 Abs.1 des Elektromobilitätsgesetzes EmoG) in Langenfeld, auf von der Stadt oder der Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH bewirtschafteten, öffentlichen Parkplätzen oder Abstellanlagen mit Ausnahme der beschrankten Parkplätze, Tiefgaragen und Parkhäuser, wird bis zum 31.12.2026 verlängert. 

Um das freie Parken nutzen zu können, muss ihr Fahrzeug eindeutig als Elektroauto anhand eines E-Kennzeichens oder der Langenfelder E-Auto-Plakette zu erkennen sein. Die Höchstparkdauer muss auch von Elektroautos beachtet werden. Hierzu wird die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe angezeigt.

Parken für Elektroautos auf von der Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH bewirtschafteten Parkplätzen.

Für das Parken von Elektroautos auf den von der Stadtentwicklungsgesellschaft Langenfeld mbH bewirtschafteten Parkplätzen, beachten Sie bitte die Information / FAQ und unserer Homepage.

Elektromobilität in Langenfeld, Fragen und Antworten (FAQ)

Um eine erste Orientierung über die aktuellen Rahmenbedingungen zu geben, hat die Verwaltung eine erste FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zum Thema Elektromobilität in Langenfeld zusammengestellt.

  • Gibt es von Seiten der Stadt Langenfeld oder der Stadtwerke Langenfeld eine Förderung für private Elektroautos und Ladeinfrastruktur (Ladesäulen/Wallboxen)?

    Die Stadt Langenfeld fördert die Elektromobilität derzeit durch kostenloses Parken für Elektroautos (mit E-Kennzeichen oder der Langenfelder Elektroautoplakette) auf nicht beschrankten, bewirtschafteten Parkplätzen (z.B. im Geltungsbereich von Parkscheinautomat). Die Höchstparkdauer muss auch von Elektroautos beachtet werden. Hierzu wird die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe angezeigt.

    Des Weiteren wird die Elektromobilität und der Aufbau der Ladeinfrastruktur auch durch Bund und Land gefördert. Die aktuellen Fördermöglichkeiten für Privatpersonen finden Sie auf der von der EnergieAgentur.NRW und dem Kompetenznetzwerk ElektroMobilität NRW aufgebauten Internetseite:

    www.elektromobilitaet.nrw

    Alle Informationen zum Angebot der Stadtwerke Langendeld finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Langenfeld GmbH.

     
  • Gibt es auch Fördermittel für Unternehmen?

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.elektromobilitaet.nrw in der Rubrik „Unternehmen“, in der die aktuell gültigen Fördermöglichkeiten für Unternehmen aufgelistet sind.

     
  • Wo bekomme ich die Langenfelder Elektroautoplakette?

    Gegen Vorlage Ihres Fahrzeugscheins und Ausweises erhalten Sie die Plakette beim Bürgerservice der Stadt Langenfeld zu den gewohnten Öffnungszeiten. Natürlich kostenlos!

    Bitte beachten Sie die derzeitigen Einschränkungen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie beim Serviceangebot und den Sprechzeiten im Rathaus. Sie erreichen die Stadt Langenfeld unter der Telefonnummer 02173/794-0

     
  • Woher bekomme ich eine Ladekarte für Ladesäulen?

    Ladekarten werden meist von Ladesäulenbetreibern wie Stadtwerken angeboten. Sie dienen zum Anmelden und der späteren Abrechnung beim Stromtanken an einem Ladepunkt.

    In der Regel gilt: Sie können mit der Ladekarte des Ladesäulenbetreibers an einer Ladesäule laden. Die meisten Betreiber*innen haben sich zusätzlich zusammengeschlossen und lassen auch andere Ladekarten zur Abrechnung zu. Man spricht von Roaming. Dieses Roaming erstreckt sich nicht nur über die Region, sondern bei einigen Anbietern auch europaweit. Das Angebot an Ladekarten und den dahinterliegenden Tarifen zum Stromtanken ist sehr groß und wächst ständig weiter. Es macht also Sinn, sich vor der Entscheidung für eine Karte ausreichend über die Angebote zu informieren. Hierbei können Vergleichsportale im Internet eine Hilfe sein.

    Bitte informieren Sie sich vor jedem Ladevorgang beim jeweiligen Betreiberunternehmen über die durch das Laden verursachten Kosten.

     
  • Wie kann ich an den Ladesäulen der Stadtwerke Langenfeld mein Elektroauto laden?

    Das Laden an den Säulen der Stadtwerke Langenfeld GmbH wird ab dem 25.05.2021 kostenpflichtig. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Langenfeld GmbH.  

    Bitte informieren Sie sich vor jedem Ladevorgang beim jeweiligen Betreiberunternehmen über die durch das Laden verursachten Kosten.
  • Wo können Elektroautos in Langenfeld geladen werden?

    Derzeit finden Sie diverse Listen der Ladepunkte in Langenfeld. Zum Beispiel im Forum von „GoingElectric“ oder direkt auf der Seite der Bundesnetzagentur. 

     
  • Kann ich mir den Standort einer neuen Ladesäule wünschen?

    Ja, können Sie. Zwar kann Ihnen die Stadt Langenfeld nicht die Erfüllung garantieren, aber wir werden die Wünsche nach neuen Ladeinfrastruktur-Standorten sammeln und in die strategische Planung einfließen lassen. Bitte schreiben Sie uns Ihren Wunschstandort per Mail an das Langenfelder Klimaschutz-Team: klimaschutz@langenfeld.de

     
  • Ich möchte auf meinem Grundstück einen (Stellplatz mit) Ladepunkt einrichten

    Die Installation eines Ladepunktes (Wallbox / Ladesäule) an bzw. auf einem bestehenden Stellplatz auf Ihrem Grundstück ist in der Regel erlaubt, sodann eine Leitungsverlegung ausschließlich auf Ihrem privaten Grundstück erfolgt. 

    Parkplätze und Garagen, die nicht direkt mit Ihrem Grundstück verbunden sind, sind durch die Herstellung eines neuen Hausanschlusses über den zuständigen Netzbetreiber anzuschließen.

    Möchten Sie einen neuen Parkplatz auf Ihrem Grundstück einrichten (und benötigen hierfür eine Bordsteinabsenkung), so muss dies im Referat 530: Umwelt, Verkehr, Tiefbau beantragt werden. Die beabsichtigte Installation eines Ladepunktes spielt im Rahmen dieser Anfrage jedoch keine Rolle. Für die Genehmigung einer Absenkung gelten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen, wie eine Mindestbreite von 5m, Festsetzungen im B-Plan oder ggf. die bereits bestehende Anzahl von Stellplätzen auf dem Grundstück. Somit muss eine Absenkung immer im Einzelfall geprüft werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Zagray vom Referat Umwelt, Verkehr, Tiefbau gerne zur Verfügung.

     
  • Wo kann ich den Defekt eines Ladepunktes oder einer Ladesäule melden?

    Bitte melden Sie einen Defekt direkt beim jeweiligen Betreiber der Ladesäule.

    Sie erreichen die INNOGY unter: 0800/88 88 86 2, die Stadtwerke Langenfeld GmbH unter: 02173/979-500

     
  • Wer betreibt die Ladeinfrastruktur in Langenfeld?

    Derzeit gibt es in Langenfeld zwei Betreiberinnen von Ladeinfrastruktur. Eine Säule an der Sparkasse an der Solinger Str. wird von der INNOGY (innogy eMobility Solutions GmbH) betrieben. Alle anderen Säulen im öffentlichen Raum werden von der Stadtwerke Langenfeld GmbH betrieben.

    Sie erreichen die INNOGY unter: 0800/88 88 86 2, die Stadtwerke Langenfeld GmbH unter: 02173/979-500 oder im Internet: Stadtwerke Langenfeld GmbH.
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Stadt Langenfeld Rhld.
Der Bürgermeister
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
Postanschrift:
Stadt Langenfeld Rhld.
Der Bürgermeister
Postfach 15 65
40740 Langenfeld
Telefon: 02173/794-0
 
E-Mail: info@langenfeld.de
Internet: www.langenfeld.de

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