Problemabfälle
Schadstoffmobil
Allgemeine Informationen
Schadstoffhaltige Abfälle haben im "normalen" Müll oder gar im Abfluss nichts zu suchen.
Auch wenn diese Problemstoffe im Verhältnis nur einen geringen Anteil ausmachen, hat es fatale Folgen für die Umwelt, wenn sie unkontrolliert in den Müll gelangen.
Deshalb müssen alle schadstoffhaltigen Abfälle in die städtische Schadstoffsammlung.
Dazu zählen z.B.:
- Haushaltsreinigungsmittel
- Entkalker
- Sanitär- und WC-Reiniger
- nicht entleerte Spraydosen
- Fleckenentferner
- Lacke
- Holzschutzmittel und Abbeizer
- Heimwerkerchemikalien
- Pflanzenbehandlungs- und Schädlingbekämpfungsmittel
- Autopflegemittel
- Frostschutzmittel
- Altmedikamente
Schadstoffhaltige Produkte erkennen Sie an den Gefahrensymbolen.
Schadstoffmobil für private Haushalte:
Idealerweise bringt man die Reste von schadstoffhaltigen Produkten in der verschlossenen Originalverpackung zum Schadstoffmobil für private Haushalte.
Das Schadstoffmobil steht am 1. und 2. Mittwoch sowie am 3. Samstag des Monats an 14 Standorten im Stadtgebiet.
Den Fahrplan und die Standorte des Schadstoffmobils entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender
Entsorgung von Schadstoffen aus Handel und Gewerbe:
Schadstoffhaltige Abfälle aus Gewerbebetrieben, Handels- und Dienstleistungsunternehmen werden seit dem 01.01.2007 nur auf Abruf kostenpflichtig im Betrieb abgeholt, soweit im Betrieb pro Abfallart nicht mehr als 500 kg jährlich anfallen. Der Kreis Mettmann hat die Firma
IDR-Entsorgungsgesellschaft mbH
Oerbachstraße 29-31
40599 Düsseldorf
mit der Einsammlung und Entsorgung der Abfälle über ihr Sonderzwischenlager in Düsseldorf-Reisholz beauftragt.
Bei Bedarf ist sie telefonisch unter 0211-65028-331 oder per Fax unter 0211-65028-510 zu erreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Adressse http://www.kreis-mettmann.de/ .
Das Schadstoffmobil steht grundsätzlich an jedem 1. und 2. Mittwoch, sowie an jedem 3. Samstag im Monat an den verschiedenen Standorten im Stadtgebiet für Sie bereit und nimmt kostenlos alle Schadstoffe entgegen.
Die Termine und Standorte des Schadstoffmobils entnehmen Sie bitte dem Fahrplan des Schadstoffmobils oder dem Abfallkalender.
Wichtige Hinweise der Abfallberatung:
Aufgrund der Corona-Hygienebestimmungen erfolgt die Übergabe der gefährlichen Abfälle ausschließlich einzeln und geordnet nacheinander.
Der Betreiber des Schadstoffmobils, die Firma IDR, wird dies mittels Markierungen, Infoplakaten und speziell geschultem, sowie mit Schutzausrüstung ausgestattetem Personal sicherstellen.
Bitte achten Sie in Ihrem und im Interesse Aller darauf, ausreichend Abstand zu anderen Kunden zu halten und bringen Sie ein wenig Geduld mit, denn alle Beteiligten müssen sich erst an die geänderten Abläufe gewöhnen.
Liefern Sie die Schadstoffe bitte nur in haushaltsüblichen Mengen an, damit eine vorzeitige Schließung des Schadstoffmobils ausbleibt.
Folgende Schadstoffe werden durch das Schadstoffmobil in haushaltsüblicher Menge angenommen:
- Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind,
- Filtermaterialien (z.B. Ölfilter), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind,
- gebrauchte anorganische Chemikalien,
- Lösemittel, Säuren, Laugen, Pestizide,
- Fotochemikalien,
- Öle und Fette,
- Druckfarben, Lacke, Klebmittel und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten,
- Batterien und Akkumulatoren.
Nicht angenommen werden:
- Leuchtstoffröhren (separate kostenfreie Abgabe am Annahmehof Hansastraße),
- Dispersionsfarben (separate kostenfreie Abgabe am Annahmehof Hansastraße),
- Autoteile einschließlich Autobatterien und Altreifen,
- schadstoffbelastetes Altholz wie Bahnschwellen, Jägerzäune etc.
Altöl
Altöl ist ein stark wassergefährdender Stoff. Gelangt er ins Erdreich, wird das Grundwasser verseucht. Bereits ein einziger Liter Öl verseucht eine Million Liter Trinkwasser.
Händler und Verkäufer sind verpflichtet, Altöl kostenlos zurückzunehmen, wenn eine entsprechende Neu-Ölmenge auch dort gekauft wurde. Sie müssen Sammelstellen vorhalten, auf die sie durch Hinweistafeln aufmerksam machen. Eine solche Annahmestelle muss am Verkaufsort oder in zumutbarer Entfernung eingerichtet sein.
Tipp:
Heben Sie den Kassenbon gut auf und kleben diesen vor der Rückgabe auf den Altölkanister.
Altbatterien
Wie Elektro(klein)geräte gehören auch Batterien nicht in den Hausmüll.
Daher hat das geltende Batteriegesetz Hersteller und Handel verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzunehmen. Jede Verkaufsstelle, egal ob Bau- oder Supermarkt, Tankstelle oder Kiosk, die Batterien im Soriment hat, muss Batterien kostenlos zurückzunehmen.
Auch Städte und Kommunen sind verpflichtet Sammelstellen für Batterien einzurichten.
Da die Anzahl der sicherheitskritischen Lithium-Ionen- sowie anderer Hochenergiebatterien sehr stark zunimmt, wurden die Sammel- und Transportvorschriften für gebrauchte Batterien vom Gesetzgeber deutlich verschärft. Wesentlicher Bestandteil des Sammelkonzeptes ist der Gebrauch unterschiedlich farbiger Transportfässer.
So werden z.B. in gelben Behältern große Batterien und Akkupacks gesammelt. Diese müssen in Plastiktüten verpackt sein um einen Kurzschluss zu verhindern.
In den grünen Batterieboxen werden normale Gerätebatterien und kleine Akkus gesammelt.
Bei der Abgabe von batterie- und akkubetriebenen Geräten (z.B. Laptops, Elektrorasierer oder Handys) müssen die Anlieferer die Batterien und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, entnehmen und in die dafür vorgesehenen Sandkisten legen. Keinesfalls dürfen die Batteriekontakte miteinander in Berührung kommen.
Hintergrund:
Mit der Anpassung der Batteriesammlung an die gefahrgutrechtlichen Transportvorschriften leisten die Annahmestellen einen wichtigen Beitrag zur Rückgewinnung von wertvollen Rohstoffen und zur weiteren Schadstoffentlastung des Restmülls.
Die Sammlung am örtlichen Wertstoffhof ist für den Bürger bequem und unkompliziert. Die gesammelten Mengen an Altbatterien werden an die Stiftung "Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien", kurz "GRS", zur Verwertung übergeben. Näheres erfahren Sie unter www.grs-batterien.de.
Übrigens:
Beim Neukauf von Autobatterien wird ein Pfand von 7,50 € erhoben, es sei denn, eine alte Batterie wird zurückgegeben. Bei Rückgabe einer alten Autobatterie ist nur der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, auch zur Erstattung verpflichtet.
Quecksilber
Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall, das bei Zimmertemperatur flüssig und silberglänzend ist.
Es wird auch in Dingen des täglichen Gebrauchs eingesetzt, die sich in jedem Haushalt wiederfinden.
Wenn es austritt, z.B. durch Bruch, können Quecksilberdämpfe entstehen.
Der Mensch kann Quecksilber über die Atemwege, über die Nahrung sowie über die Haut aufnehmen. Bereits bei kurzzeitiger Belastung durch Quecksilber können Atemwege. Nervensystem, Nieren und Magen-Darm-Trakt geschädigt werden. Bei längeren Belastungen wird zudem das Immunsystem beeinträchtigt.
Fazit:
Mit Quecksilber muss man vorsichtig umgehen und darauf achten, dass es nicht in die Umwelt gelangt, wo es den Menschen direkt oder über die Nahrungskette schädigen kann.
Hier kommt Quecksilber vor:
- in Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, UV-Lampen, Flachbildschirmen
- in Fieberthermometern und Blutdruckmessgeräten
- in Knopfzellen und alten Batterien
- in alten Elektrobauteilen wie z.B. Treppenlichtautomaten
Was ist zu tun, wenn Quecksilber ausgetreten ist?
- Ganz wichtig: Ruhe bewahren!
- Sofort gründlich lüften! Auch nach der Reinigung! Quecksilberdämpfe richten keine sofortigen Schäden an, gefährlich ist ein andauernder Aufenthalt in einem belasteten Raum.
- Ausgetretenes Quecksilber beseitigen, Einweghandschuhe verwenden!
- Flüssige Quecksilberkügelchen zu größeren Kugeln zusammenrollen, dann die Bruchstücke zusammenfegen. Restlichen Staub mittels Klebeband aufnehmen. Keinen Staubsauger einsetzen!
- Dicht schließende Plastikbeutel oder Schraubgläser zur Aufbewahrung verwenden.
- Anschließend gründlich die Hände waschen!
- Alle quecksilberbehafteten Gegenstände schnellstmöglich im Schadstoffmobil abgeben!
- Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren werden über die Annahmestelle Hansastraße entsorgt.
Buchsbaumzünsler
Seit mehreren Jahren wird der beliebte Buchsbaum von einem Schädling befallen, dem Buchsbaumzünsler. Ursprünglich stammt dieser kleine Schmetterling aus Ostasien und trat zunächst in Baden-Württemberg und dann auch in Nordrhein-Westfalen – im Besonderen in der Rheinebene – auf. Er breitet sich sehr stark aus.
Die Raupen des Buchsbaumzünslers können erhebliche Fraßschäden an den Blättern und Trieben anrichten. Häufig sitzen sie versteckt in Spinnweben. Es kann so schnell zum Kahlfraß der Pflanzen kommen. Durch den Fraß an der Rinde sterben häufig ganze Triebe ab.
Wie bekämpfe ich den Buchsbaumzünsler?
Damit sich der Buchsbaumzünsler nicht weiter ausbreitet, sollten bei Befall zunächst die sichtbaren Raupen abgesammelt werden. Ein starker Rückschnitt befallener Triebe wird dringend angeraten. Eine Bekämpfung durch chemische Mittel ist durch die Spinnweben stark erschwert. Die Spritzlösung sollte in jedem Fall mit hohem Druck aufgebracht werden.
Sollte dies nichts nützen, bleibt nur noch die vollständige Entsorgung des betroffenen Buchsbaumes. Dieser muss mit Wurzel ausgegraben werden und kann anschließend auf den städtischen Annahmehöfen entsorgt werden.