Personalrat
Der Personalrat ist die gewählte Interessensvertretung aller Mitarbeiter/innen bei der Stadtverwaltung Langenfeld. Die gesetzliche Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrates ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG). Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten der Stadtverwaltung Langenfeld den Personalrat.
Der Personalrat der Stadtverwaltung Langenfeld besteht aus 11 Mitgliedern, (2 Beamtenvertreter und 9 Vertreter der tariflich Beschäftigten)