Begabtenförderung FAQ
FAQ - Die häufigsten Fragen
- Wie kann ich Kontakt zum CCB Langenfeld aufnehmen?
Kontaktdaten
Psychologische Sprechzeiten - Wie kann ich mich zu einem Beratungsgespräch anmelden?
Anmeldung zum Beratungsgespräch - Wer kann sich zu einem Beratungsgespräch anmelden?
Fachkräfte aus Bildungseinrichtungen (Schulen oder Kitas) in der Stadt Langenfeld
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Langenfeld - Welche Kosten sind mit den Serviceleistungen des CCB verbunden?
Das Angebot des CCB ist für Bildungseinrichtungen der Stadt Langenfeld sowie für Langenfelder Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. - Mit welchen Wartezeiten muss ich für ein Beratungsgespräch rechnen?
Die gemeinsame Anmeldung von Eltern und Bildungseinrichtung (Schule oder Kita) wird bevorzugt behandelt. Die Wartezeit für ein „gemeinsames Beratungsgespräch“ liegt in der Regel zwischen vier bis acht Wochen.
Die Wartezeit für ein „individuelles Beratungsgespräch“ liegt in der Regel zwischen 8 bis 12 Wochen. Wir sind stets bemüht, Ihre Wartezeit zu reduzieren. - Wie lange dauert ein Beratungsgespräch?
Das erste Beratungsgespräch dauert in der Regel ca. 45 bis 60 Minuten. - Soll das Kind / der Jugendliche am Beratungsgespräch teilnehmen?
Es liegt in erster Linie im Ermessen der Eltern, ob das Kind bzw. der Jugendliche am Beratungsgespräch teilnehmen soll. Grundsätzlich begrüßen wir für das Beratungsgespräch die Teilnahme der Personen, die das Bildungsnetzwerk eines Kindes bzw. Jugendlichen formen, und dazu gehört auch das Kind bzw. der Jugendliche selbst. - Kann ich mein Kind im CCB testen lassen?
Grundsätzlich ist eine differentialpsychologische Begabungsdiagnostik möglich. In Einzelfällen kann eine differentialpsychologische Begabungsdiagnostik notwendig sein, dies ist jedoch nicht immer der Fall. Über die Durchführung entscheidet die beratende Psychologin bzw. der beratende Psychologe. - In welchem Umfang werden Angaben schriftlich festgehalten?
Wir fertigen über die Gespräche persönliche Notizen an. Diese werden in einer Akte festgehalten. Sie dienen Ihrer Beraterin / Ihrem Berater hauptsächlich zur Gedächtnisstütze und ermöglichen eine nachhaltige Beratung und Begleitung.
Sollte eine psychodiagnostische Untersuchung durchgeführt werden, wird hierüber ein Bericht erstellt, der den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zugestellt wird. Zudem wird eine Kopie der Akte hinzugefügt. - Werden meine Angaben elektronisch verarbeitet ?
Wir erfassen Ihren Namen und zu statistischen Zwecken allgemeine Angaben, die wir anonym auswerten. Wenn eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt, werden gesammelte Daten, die im Verlauf von Beratung, psychodiagnostischer Untersuchung und Begleitung erhoben werden, anonymisiert auch zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt. Dem muss jedoch ausdrücklich zugestimmt werden. - Wo und wie lange werden Akten aufbewahrt?
Die Akten werden im CCB verschlossen aufbewahrt. Zugang haben nur Befugte. Akten werden sieben Jahre nach dem letzten Kontakt vernichtet. Eine frühere Vernichtung nach Abschluss der Beratung ist auf Wunsch möglich. - Wer kann in die Unterlagen einsehen?
Die Unterlagen dürfen grundsätzlich nur von dem persönlichen Berater eingesehen werden. Berichte und Gutachten werden zur Qualitätssicherung durch einen zweiten psychologischen Berater eingesehen. Die Akteneinsicht eines Kollegen im Vertretungsfall bedarf Ihres Einverständnisses. Das Sekretariat erhält über die Abwicklung von Schreibarbeiten hinaus nur Informationen, die zur Organisation der Beratung erforderlich sind. - Dürfen Auskünfte an andere Stellen weitergegeben werden?
Auskünfte an andere Stellen (z.B. Schule oder Kindertageseinrichtung) werden nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis erteilt.