Versicherungsschutz für Ehrenamtliche
Bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit können Unfälle mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen passieren oder Schäden gegenüber anderen Personen oder an fremden Sachen verursacht werden, die zu Haftpflichtansprüchen führen. Welcher Versicherungsschutz dann besteht, ergibt sich aus diesen Informationen des Landes NRW: