Städtischer Betriebshof ist bestens für den Winter gerüstet
Was die Schichteinteilung und die technische Vorbereitung angeht, beginnt für den Betriebshof der Stadt Langenfeld die Wintersaison bereits ab dem 1. November.
Die rund 90 Mitarbeiter fühlen sich auf die kalte Jahreszeit bestens vorbereitet. Auch in der kommenden Saison stehen zwei Groß-LKW, ein Unimog, ein „Multicar“ sowie diverse Kleinmaschinen für den Einsatz gegen Schnee und Eis bereit.
Auch die Salzvorräte der Stadt liegen mit etwa 600 Tonnen auf einem hohen Niveau.
Die Prüfungen und Einstellungen an den Streugeräten sind erfolgt und die letzten Schulungen der Mitarbeiter haben in dieser Woche stattfgefunden.
Im Hinblick auf die bevorstehende Wintersaison 2025/2026 weist der Betriebshof darauf hin, dass das Räumen und Streuen der Bürgersteige und sonstigen Gehwege im Stadtgebiet gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Langenfeld auf die Eigentümer der an den Gehwegen angrenzenden Grundstücke übertragen wurden.
Demnach sind die Bürgersteige und Gehwege entlang des eigenen Grundstücks in einer Breite von etwa 1,5 Meter von Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln abzustreuen. Bei extremen klimatischen Ausnahmefällen, wie beispielsweise Eisregen oder an gefährlichen Stellen, z.B. mit starkem Gefälle, ist auch der Einsatz von Streusalz erlaubt. Bei Bürgerstraßen umfasst diese Winterwartung ferner Fußgängerüberwege bzw. Fahrbahnquerungen entsprechend den Regelungen der Straßenreinigungssatzung.
Die Pflicht zum Räumen und Streuen besteht grundsätzlich nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr entstandene Glätte ist bis 7 Uhr des Folgetags (sonn- und feiertags bis 9 Uhr) zu beseitigen.
Betriebshofleiter Bastian Steinbacher weist abschließend auch darauf hin, dass an Bushaltestellen die Gehwege so von Schnee und Glätte freizuhalten sind, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang zur Haltestelle gewährleistet ist. Dies ist häufig nicht bekannt.
Den betreffenden Satzungstext können Interessierte auf der städtischen Homepage unter www.langenfeld.de (unter „https://www.langenfeld.de/Startseite/Rat-und-Verwaltung/Verwaltung/Ortsrecht“) abrufen, oder auch gerne unter Tel. 02173/794-5502 anfordern. Unter dieser Rufnummer werden auch eventuelle Fragen beantwortet.